Gut leben und wirtschaften – Familie Berlakovich, Schachendorf
Familie Berlakovich (von links: Christoph, Sophie, Stefan, Kinga, Lukas gemeinsam mit den Hunden Dora und Sissy – leider war auf die Schnelle kein aktuelles Bild verfügbar)
Im Zuge einer Beratung konnte ich ein Gespräch mit DI Stefan Berlakovich zum Thema Hofübergabe führen. Danke für die Bereitschaft, über dieses sicherlich für jeden Betrieb heikle Thema zu sprechen. Danke auch für die Offenheit, dass jene Punkte, die zum Gelingen dieses Prozesses beigetragen haben, veröffentlicht werden können, um möglicherweise anderen Betrieben, die sich gerade in dieser Phase befinden, Gedankenanstöße zu liefern, die dazu beitragen können, dass alle beteiligten Personen gemeinsam eine für sie stimmige Lösung finden.
Im Zuge einer Beratung konnte ich ein Gespräch mit DI Stefan Berlakovich zum Thema Hofübergabe führen. Danke für die Bereitschaft, über dieses sicherlich für jeden Betrieb heikle Thema zu sprechen. Danke auch für die Offenheit, dass jene Punkte, die zum Gelingen dieses Prozesses beigetragen haben, veröffentlicht werden können, um möglicherweise anderen Betrieben, die sich gerade in dieser Phase befinden, Gedankenanstöße zu liefern, die dazu beitragen können, dass alle beteiligten Personen gemeinsam eine für sie stimmige Lösung finden.
Rechtzeitiger Beginn der Gespräche
DI Stefan Berlakovich betont, dass sein Vater rechtzeitig die Gespräche mit ihm und seinen beiden Geschwistern begonnen hat. Nachdem sich herausgestellt hat, dass Stefan aufgrund seines Interesses und seiner Ausbildung der logische Nachfolger für die Betriebsübernahme war, wurde nach Lösungen gesucht, wie seine beiden Geschwister abgefunden werden konnten.
Dabei war klar, dass in der Landwirtschaft keine Aufteilung nach Köpfen möglich ist. In weiterer Folge wird zur leichteren Lesbarkeit nur vom Hofübernehmer gesprochen (weil im vorliegenden Beispiel dies eben Stefan war). Selbstverständlich gilt dies auch für Hofübernehmerinnen.
Der Hofübernehmer wird immer mehr bekommen als die weichenden Erben, wenn der Betrieb weiterhin lebensfähig sein soll. Dies ist aber kein Ausdruck für das Maß an Liebe und Wertschätzung, das die übergebende Generation für ihre Kinder empfindet. Die Eltern können alle ihre Kinder in gleichem Maßen lieben und dennoch einem Kind mehr geben als den anderen. Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes ist auch nicht zu vergleichen mit der Übergabe eines Geldbetrages. Im Betrieb ist das Vermögen gebunden, der Übernehmer bewirtschaftet ihn eine Zeit lang und hofft, ihn ebenfalls an die nächste Generation weiter geben zu können. Die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs ist oft auch mit Verpflichtungen (z.B. Ausgedingeleistungen) verbunden.
Hilfreich bei derartigen Überlegungen ist auch die Frage, ob weichende Erben ihr Erbe als Anspruch oder als Geschenk ansehen.
Wenn sie ihr Erbe als Anspruch sehen, werden sie möglicherweise alle rechtlichen Schritte unternehmen, um ihren gesetzlichen Anspruch auch zu erhalten. Dafür bezahlen sie aber möglicherweise den Preis des Verlustes des Familienanschlusses.
Wenn sie ihr Erbe als Geschenk ansehen, können sie, wenn sie ihre Wünsche geäußert haben und gehört wurden, das dankbar entgegennehmen, was sie bekommen und damit in voller Freiheit ihr Leben nach ihren Vorstellungen gestalten (z.B. auch Grundstücke verkaufen). Sie befreien sich dadurch auch von dem quälenden Gefühl, zu kurz gekommen zu sein.
Möglicherweise ist es für weichende Erben auch schön, wenn sie wissen, dass der Hof, auf dem sie ihre Kindheit verbracht haben, weiter bewirtschaftet wird, dass sie mit ihren eigenen Kindern und ev. Enkelkindern auch zu Besuch kommen können und diese dort Ähnliches erleben können wie sie selbst.
Dabei war klar, dass in der Landwirtschaft keine Aufteilung nach Köpfen möglich ist. In weiterer Folge wird zur leichteren Lesbarkeit nur vom Hofübernehmer gesprochen (weil im vorliegenden Beispiel dies eben Stefan war). Selbstverständlich gilt dies auch für Hofübernehmerinnen.
Der Hofübernehmer wird immer mehr bekommen als die weichenden Erben, wenn der Betrieb weiterhin lebensfähig sein soll. Dies ist aber kein Ausdruck für das Maß an Liebe und Wertschätzung, das die übergebende Generation für ihre Kinder empfindet. Die Eltern können alle ihre Kinder in gleichem Maßen lieben und dennoch einem Kind mehr geben als den anderen. Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes ist auch nicht zu vergleichen mit der Übergabe eines Geldbetrages. Im Betrieb ist das Vermögen gebunden, der Übernehmer bewirtschaftet ihn eine Zeit lang und hofft, ihn ebenfalls an die nächste Generation weiter geben zu können. Die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs ist oft auch mit Verpflichtungen (z.B. Ausgedingeleistungen) verbunden.
Hilfreich bei derartigen Überlegungen ist auch die Frage, ob weichende Erben ihr Erbe als Anspruch oder als Geschenk ansehen.
Wenn sie ihr Erbe als Anspruch sehen, werden sie möglicherweise alle rechtlichen Schritte unternehmen, um ihren gesetzlichen Anspruch auch zu erhalten. Dafür bezahlen sie aber möglicherweise den Preis des Verlustes des Familienanschlusses.
Wenn sie ihr Erbe als Geschenk ansehen, können sie, wenn sie ihre Wünsche geäußert haben und gehört wurden, das dankbar entgegennehmen, was sie bekommen und damit in voller Freiheit ihr Leben nach ihren Vorstellungen gestalten (z.B. auch Grundstücke verkaufen). Sie befreien sich dadurch auch von dem quälenden Gefühl, zu kurz gekommen zu sein.
Möglicherweise ist es für weichende Erben auch schön, wenn sie wissen, dass der Hof, auf dem sie ihre Kindheit verbracht haben, weiter bewirtschaftet wird, dass sie mit ihren eigenen Kindern und ev. Enkelkindern auch zu Besuch kommen können und diese dort Ähnliches erleben können wie sie selbst.
Wertschätzung der bisherigen Leistungen
DI Stefan Berlakovich erzählt, dass bei der Hofübergabe auch berücksichtigt wurde, dass er vor der Übergabe jahrelang am Hof des Vaters mitgearbeitet hat.
Wenn es auf Betrieben zu einer Änderung in der geplanten Hofnachfolge kommt (weil z.B. die Partnerin des bisherigen Hofübernehmers nicht auf den Hof ziehen möchte oder andere persönliche Gründe) so ist es wichtig, dass seine bisherige Leistung für den Hof entsprechend anerkannt und abgegolten wird. Gleiches gilt für weichende Erben, die vor bzw. ev. auch noch nach der Übergabe am Betrieb mitarbeiten.
Wenn es auf Betrieben zu einer Änderung in der geplanten Hofnachfolge kommt (weil z.B. die Partnerin des bisherigen Hofübernehmers nicht auf den Hof ziehen möchte oder andere persönliche Gründe) so ist es wichtig, dass seine bisherige Leistung für den Hof entsprechend anerkannt und abgegolten wird. Gleiches gilt für weichende Erben, die vor bzw. ev. auch noch nach der Übergabe am Betrieb mitarbeiten.
Rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft
DI Stefan Berlakovich erwähnt, dass er sich gemeinsam mit seiner Frau überlegt, wie es in der nächsten Generation weitergehen könnte. Die beiden möchten ihren Kindern offen stellen, ihre Ausbildungen nach ihren Interessen zu wählen. Falls sich ein oder mehrere Kinder für die Landwirtschaft interessieren, so könnten sie dies schon z.B. bei der Schulwahl berücksichtigen.
DI Stefan Berlakovich fasst zusammen: „Ich denke, das Wichtigste ist das gemeinsame und rechtzeitige (d.h. auch Jahre vor der möglichen Pension des Übergebers) Überlegen, wie es mit dem Betrieb weitergehen soll. Wenn es intern geklärt ist (gerne auch mit einem Mediator, der bei schwierigeren familiären Bedingungen sehr sinnvoll ist), kann man das Ergebnis mit Steuerberater und Rechtsanwalt in einem optimalen Übergabevertrag fixieren. Jedes gemeinsame Ergebnis ist besser, als wenn nichts geklärt ist, und der Notar erst im Rahmen der Erbschaft das Vermögen aufteilen muss.“
Gratulation an die Familie Berlakovich, dass es ihr bisher gelungen ist, durch den rechtzeitigen Beginn von offenen Gesprächen zu Lösungen zu kommen, mit denen alle gut leben können. Falls sie sich zukünftig Unterstützung dabei holen möchte, kann sie auf das Beratungsangebot der Bgld. Landwirtschaftskammer zurückgreifen.
DI Stefan Berlakovich fasst zusammen: „Ich denke, das Wichtigste ist das gemeinsame und rechtzeitige (d.h. auch Jahre vor der möglichen Pension des Übergebers) Überlegen, wie es mit dem Betrieb weitergehen soll. Wenn es intern geklärt ist (gerne auch mit einem Mediator, der bei schwierigeren familiären Bedingungen sehr sinnvoll ist), kann man das Ergebnis mit Steuerberater und Rechtsanwalt in einem optimalen Übergabevertrag fixieren. Jedes gemeinsame Ergebnis ist besser, als wenn nichts geklärt ist, und der Notar erst im Rahmen der Erbschaft das Vermögen aufteilen muss.“
Gratulation an die Familie Berlakovich, dass es ihr bisher gelungen ist, durch den rechtzeitigen Beginn von offenen Gesprächen zu Lösungen zu kommen, mit denen alle gut leben können. Falls sie sich zukünftig Unterstützung dabei holen möchte, kann sie auf das Beratungsangebot der Bgld. Landwirtschaftskammer zurückgreifen.
Angebot der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer bietet allen Mitgliedern neben der Fachberatung (z.B. Rechtsberatung) auch die Unterstützung durch einen zertifizierten Mediator an.
Aufgaben und Rolle des Mediators:
Aufgaben und Rolle des Mediators:
- Leitet und führt das Gespräch mit allen Beteiligten
- Ist ein geschulter und neutraler Dritter
- Achtet auf den fairen Umgang miteinander
- Hilft bei der Entwicklung kreativer Lösungen
Bei der Mediation sind folgende Grundsätze entscheidend
Freiwilligkeit: Alle Personen nehmen freiwillig an der Mediation teil, weil sie daran interessiert sind, zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen.
Wollen Sie darüber in vertraulichem Rahmen reden? Rufen Sie mich an!
Willi Peszt
Tel. 02682/702/606
Abt. Pflanzenbau, zert. Mediator
- Vertraulichkeit: Alle teilnehmenden Personen verpflichten sich, das was in den Mediationssitzungen besprochen wird, vertraulich zu behandeln. Dies ermöglicht eine Atmosphäre, in der auch über die eigentlichen Interessen und Bedürfnisse gesprochen werden kann, die hinter den vordergründigen Positionen und Forderungen liegen.
- Selbstverantwortung: Alle teilnehmenden Personen sind bereit aktiv mitzuarbeiten.
- Ergebnisoffenheit: Am Beginn der Mediation ist keine Lösungsmöglichkeit fixiert, sondern diese wird gemeinsam erarbeitet.
- Informiertheit: Alle benötigten Informationen werden allen zur Verfügung gestellt.
- Allparteilichkeit: Der Mediator unterstützt alle Personen gleichermaßen.
Wollen Sie darüber in vertraulichem Rahmen reden? Rufen Sie mich an!
Willi Peszt
Tel. 02682/702/606
Abt. Pflanzenbau, zert. Mediator