Neuer Kollektivvertrag für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Von den Kollektivvertragsparteien wurden für das Jahr 2025 folgende Maßnahmen zu den Anhängen des Kollektivvertrages beschlossen.
A. Anhang I, Lohntafel
Ab 1. Jänner 2025 werden alle Lohnansätze (ausgenommen die Entschädigung für Praktikanten ohne Matura, siehe folgender Absatz) sowie das Überstundenpauschale um 3,3% erhöht.
Der Lohnansatz für Praktikanten ohne Matura wird ab 1. Jänner 2025 mit € 550,10 festgesetzt.
B. Der Anhang II - Geldwert für Sachbezüge - bleibt unverändert.
Die neue Lohntafel finden Sie im Download und wird im Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 01/2025 am 13. Jänner 2025 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Mag. Christoph Lidy (Tel.-Nr.: 02682/702-201) gerne zur Verfügung.
A. Anhang I, Lohntafel
Ab 1. Jänner 2025 werden alle Lohnansätze (ausgenommen die Entschädigung für Praktikanten ohne Matura, siehe folgender Absatz) sowie das Überstundenpauschale um 3,3% erhöht.
Der Lohnansatz für Praktikanten ohne Matura wird ab 1. Jänner 2025 mit € 550,10 festgesetzt.
B. Der Anhang II - Geldwert für Sachbezüge - bleibt unverändert.
Die neue Lohntafel finden Sie im Download und wird im Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 01/2025 am 13. Jänner 2025 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Mag. Christoph Lidy (Tel.-Nr.: 02682/702-201) gerne zur Verfügung.
Kontakt
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Mag. Christoph Lidy
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
christoph.lidy@lk-bgld.at
T 02682/702-201
M 0664/4102201
F 02682/702-290