Rückvergütung CO2 Bepreisung und Agrardiesel für 2025 bis 15. April beantragen
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Der Antrag auf eine temporäre Agrardieselvergütung sowie auf eine Rückvergütung der CO2-Bepreisung für das Antragsjahr 2025 ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im des Mehrfachantrages (MFA) 2025 zu stellen und hat somit bis spätestens 15. April 2025 zu erfolgen.
Vorhandenes Forstflächenausmaß ist aktiv bekanntzugeben
Während die zu berücksichtigende landwirtschaftliche Nutzfläche durch das Setzen des Kreuzes “Rückvergütung CO2-Bepreisung“ automatisch aus der Feldstückliste des MFA 2025 entnommen wird, müssen allfällig vorhandene Forstflächen müssen aktiv angegeben werden, da diese kein Bestandteil der Flächendigitalisierung des MFAs sind. Hierfür ist im MFA unter “MFA-Angaben“ - “Allgemein“ - “Rückvergütung CO2-Bepreisung“ im Feld “Forstflächen in ha“ das vorhandene Forstflächenausmaß händisch einzutragen. Die beantragte Forstfläche hat der im Grundbuch ausgewiesenen Fläche der Kategorie “Wald (10)“ zu entsprechen. Flächen der Kategorie “Wald (30)“ sind Nichtholzbodenflächen, wie Forststraßen, und können somit nicht berücksichtigt werden.
Auszahlung temporärer Agrardiesel ab 20 Euro Gesamtbetrag
Die Auszahlung der Rückvergütung CO2-Bepreisung erfolgt ab einem ermittelten Gesamtbetrag von einem Euro. Im Rahmen der temporären Agrardieselvergütung werden ermittelte Gesamtbeträge unter 20 Euro nicht ausbezahlt. Im Fall eines reinen Forstbetriebes wird die Rückvergütung CO2-Bepreisung (Rückvergütungssatz 2025 bei 1,98 Euro/ha Forstfläche) somit ab 0,5 ha beantragte Forstfläche ausgelöst, für die temporäre Agrardieselvergütung (Vergütungssatz 2025 bei 0,84 Euro/ha Forstfläche) müssen es zumindest 23,8 ha sein. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2025 und wird von der AMA per Bescheid mitgeteilt. Weiter Informationen finden sich in den relevanten Infoblättern der AMA unter www.ama.at sowie am Artikelende als Downloads.
Vorlaufzeiten für Stammdatenanlage berücksichtigen
Reine Forstbetriebe, die bis dato keine Ausgleichszahlungen mittels Mehrfachantrag beantragt haben, müssen sich im Vorfeld zur Beantragungsmöglichkeit bei der jeweilig zuständigen Bezirksbauernkammer im eAMA registrieren lassen. Erst nach der Freischaltung dieser Stammdaten ist eine Beantragung der temporären Agrardieselvergütung sowie der Rückvergütung der CO2-Bepreisung für das Jahr 2025 für reine Forstbetriebe möglich.
Wichtig: Unbedingt einen zeitlichen Puffer von zwei Wochen für die Freischaltung einplanen!
Wichtig: Unbedingt einen zeitlichen Puffer von zwei Wochen für die Freischaltung einplanen!