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Gewaltfrei leben und arbeiten - Teil 1 – Gewalt zwischen Alt und Jung

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10.02.2025 | von DI Willi Peszt

Die Bgld. Landwirtschaftskammer ist Teil des bundesweiten Beratungsprojektes „Lebensqualität Bauernhof“, das sich zur Aufgabe gemacht hat, psychosoziale Beratung zur Verbesserung der Lebensqualität auf landwirtschaftlichen Betrieben anzubieten. Dazu gehört auch der Umgang mit Gewalt.

Das LFI OÖ hat ein diesbezügliches Webinar mit Franz Hölzl,MSc., Familienberatung der Diözese Linz, organisiert. Vielen Dank für die Organisation und die Informationen!

Das Thema Gewalt umfasst viele Aspekte. In dieser Artikelserie soll inhaltlich eine Dreiteilung versucht werden.
  1. Gewalt zwischen Jung und Alt
  2. Gewalt auf der Paarebene
  3. Gewalt zwischen Eltern und minderjährigen Kindern
 Natürlich hängen die Themenbereiche zusammen und sollten auch zusammen betrachtet werden.
 

Teil 1: Gewalt zwischen Alt und Jung

Beispiel:
Eine junge Frau Berta hat auf einen Hof geheiratet. Sie lebt dort mit ihrem Mann Alex, zwei minderjährigen Kindern und den Schwiegereltern Adam und Andrea. Das Verhältnis zwischen den Schwiegereltern und der Schwiegertochter ist angespannt. Eines Tages kommt es zu folgendem Vorfall:
Berta arbeitet mit ihrem Schwiegervater im Stall. Es kommt zu einem Konflikt. Der Schwiegervater ist grundsätzlich sehr aufbrausend. Am diesem Tag hat er vor dem Stall-Gehen schon getrunken. Er wirft im Streit die Gabel nach der Schwiegertochter. Diese kann ausweichen, sie wird nicht direkt verletzt, aber sie hat Angst um Leib und Leben. Sie rennt aus dem Stall und ruft den Mann an, der im Wald arbeitet. Er sagt ihr: „Mein Vater war schon immer jähzornig. Wenn er getrunken hat, ist es noch schlimmer. Dann ist es besser, wenn man ihm aus dem Weg geht. Er beruhigt sich nach einer Zeit schon wieder. Wenn er nüchtern ist, ist er nicht gefährlich.“ Am Abend stellt er seinen Vater zur Rede. Der ist inzwischen wieder nüchtern. Der Vater sagt: „Ich habe die Schwiegertochter ohnehin nicht treffen wollen. Sie hat mich provoziert. Sie hat die ganze Zeit auf mich eingeredet. Irgendwann ist es mir zuviel gewesen, dann ist mir das mit der Gabel passiert. Ich habe nur wollen, dass sie zum Reden aufhört.“ Seine Mutter Andrea kommt zu diesem Gespräch dazu: Sie sagt zum Sohn Alex : „Der Papa ist psychisch krank. Wenn Du wüsstest, was er als Kind bei seinem Vater miterleben hat müssen. Der kann nicht anders. Ich habe schon einmal die Rettung geholt. Aber da ist er nicht mitgefahren.“ Der Sohn weiß nicht was er machen soll, er ist auf die Mitarbeit des Vaters angewiesen. Die Frau ruft ihre Mutter an. Diese ist den Schwiegereltern ihrer Tochter grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber eingestellt. Sie sagt der Tochter, dass sie die Polizei anrufen soll. Die Frau überlegt sich: Was hat das für Auswirkungen auf das weitere Zusammenleben am Hof, auf ihre Beziehung zu ihrem Mann und den Schwiegereltern, auf die Beziehung ihrer Kinder zu den Großeltern etc.. Die Frau ist in der Zwickmühle. Sie weiß nicht, was sie machen soll.

Grundsätzliche Anmerkungen:

  • Der Schwiegervater hat bei der Schwiegertochter Angst um Leib und Leben ausgelöst. Das genügt, dass dies ein Gewaltverhalten ist. Die Schwiegertochter könnte die Polizei rufen, die Polizei könnte den Schwiegervater z.B. für 14 Tage wegweisen (Betretungs- und Annäherungsverbot). Als Gefährder könnte der Schwiegervater verpflichtet werden, eine psychosoziale Beratung in Anspruch zu nehmen.
  • Nicht „es ist dem Schwiegervater passiert“ (als ob eine höhere Macht von außen dafür verantwortlich ist) sondern der Schwiegervater hat die Schwiegertochter bedroht. Es ist wichtig, seine Verantwortung ganz klar auszusprechen.
  • Alkohol ist keine Rechtfertigung für Gewalt. Wenn der Schwiegervater von sich weiß, dass er sich nicht beherrschen kann, wenn er getrunken hat, dann trägt er die Verantwortung, dass er sich in einen gefährlichen Zustand gebracht hat.
  • Eine schlimme Kindheit ist keine Rechtfertigung für Gewalt. Wer Themen zum Aufarbeiten hat, kann sich dafür Hilfe holen.
  • Es gibt einen Unterschied zwischen Streit und Gewalt. In einem Streit werden vielleicht schlimme Worte gesagt. Gewalt beginnt, wenn jemand verletzt oder bedroht wird.
  • Möglicherweise macht sich die Schwiegertochter nachträglich Vorwürfe, dass sie das Falsche gesagt hat, dass sie vielleicht sogar Schuld trägt. Kein Opfer ist schuld an Gewalt.
  • Wer aus Scham wegschaut und schweigt, schützt die Täter und begünstigt dadurch zukünftige Gefährdungen.
  • Die Rettung kann auch psychisch kranke Menschen nur dann mitnehmen, wenn sie freiwillig mitfahren. Über eine zwangsweise Einweisung müsste der Amtsarzt entscheiden.

Grundsätzliche Möglichkeiten

  • Vielleicht kann die Familie gemeinsam (z.B. die Ehefrau Andrea, der Sohn Alex, ev. weitere Kinder) Adam klarmachen, dass es so nicht weitergeht.
    • Die Ehefrau hat selber vielleicht Gewalterfahrung in ihrer Herkunftsfamilie gemacht und hat es bisher akzeptiert. Sie könnte sich überlegen, ob sie die Gewalt von Seiten ihres Mannes weiter duldet oder ob sie bereit ist, Konsequenzen zu ziehen, falls der Mann keine Veränderung seines Verhaltens zeigt. Wenn Sie dazu bereit ist, sich z.B. notfalls von ihm zu trennen, könnte sie dies ihrem Mann auch sagen.
    • Der Sohn könnte sich zusammen mit seiner Frau Berta (und ev. auch größeren Kindern) überlegen, ob sie zusammen weiter am Hof leben wollen, falls sein Vater sein Verhalten nicht ändert. Falls die junge Familie z.B. dazu bereit ist, in eine Wohnung in der Nähe zu ziehen, könnte er vielleicht weiterhin am Hof arbeiten (falls dies von der Arbeitsorganisation her möglich ist). Berta und Alex können sich auch überlegen, ob sie sich grundsätzlich ein Leben ohne Hof vorstellen könnten. Wenn sie zu einer Veränderung bereit sind, könnten sie dies Adam auch mitteilen.
    • Die Geschwister von Alex, Alfred und Anna, kennen ihren Vater ebenfalls. Sie haben ihre eigenen Familien und ihren Lebensschwerpunkt weg vom Hof. Sie können - auch aus Sorge um ihren Vater – Adam sagen, dass sie sein Verhalten ablehnen, ihn aber z.B. bei der Suche nach einer Entzugsklinik und/oder einem Gewaltvermeidungs-Training, einer Männerberatung, einer Psychotherapie etc. unterstützen werden.
  • Vielleicht kann, ev. auch aufgrund des geschlossenen Auftretens seiner Familie, Adam erkennen, dass er ein Alkohol- und ein Gewaltproblem hat. Vielleicht wird ihm klar, was er in Zukunft alles verlieren könnte. Vielleicht möchte er lernen, wie er sich zukünftig besser beherrschen kann. Vielleicht möchte er die Hintergründe für seine schädlichen Verhaltensmuster erkennen und lernen, sie zu verändern. Er könnte sich bei einer Beratungsstelle (z.B. dem bäuerlichen Sorgentelefon) anonym informieren. Er könnte Einzelberatung und -therapie in Anspruch nehmen. Er könnte, ev. in der nächsten Stadt, an einer Selbsthilfe- oder Therapiegruppe teilnehmen, in der auch andere Männer sind, die ebenfalls ein Alkohol und/oder Gewaltproblem haben.

Zusammenfassung

Gewalt im Betrieb kann u.a. zwischen Alt und Jung geschehen.
  • Aus psychoanalytischer Sicht gehört Aggression zum Leben dazu. Sie dient der Selbsterhaltung.
  • Aggression darf aber nicht in Form von Gewalt ausgelebt werden. Alles, was anderen Menschen Schmerzen verursacht oder Angst macht, ist Gewalt.
  • Gewalt schadet dem Opfer, der Umgebung und auch der Täterin/ dem Täter.
  • Gefährder:innen können weggewiesen und zu einer Beratung verpflichtet werden.
  • Es ist wichtig, die Verantwortung der Gefährder:innen ganz klar auszusprechen.
  • Alkohol ist keine Rechtfertigung für Gewalt.
  • Eine schlimme Kindheit ist keine Rechtfertigung für Gewalt.
  • Es gibt einen Unterschied zwischen Streit und Gewalt.
  • Kein Opfer ist schuld an Gewalt.
  • Wer aus Scham wegschaut und schweigt, schützt die Täter und begünstigt dadurch zukünftige Gefährdungen.
  • Die Rettung kann auch psychisch kranke Menschen nur dann mitnehmen, wenn sie freiwillig mitfahren.
  • Bei Gewaltverhalten einzelner Personen ist das Zusammenhalten der übrigen Familie wichtig.
  • Es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten für Gefährder:innen, die ihr Verhalten verändern wollen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Gewalt gemacht? Rufen Sie mich an! Tel. 02682/702/606

Beratungsangebote nutzen
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer unterstützt als Teil der bundesweiten Initiative „Lebensqualität Bauernhof“ mit dem Beratungsprodukt „Krisenprävention und –beratung“ landwirtschaftliche Familienbetriebe in herausfordernden Situationen.

Bäuerliches Sorgentelefon
In einer verzwickten Situation kann es helfen, mit jemandem zu sprechen, der in der bäuerlichen Lebenswelt zu Hause ist und Verständnis für Probleme hat, die in dieser Berufsgruppe und bei der abgebildeten Arbeits- und Wohnkonstellation auftreten - der gleichzeitig aber auch über das nötige psychologische Fachwissen verfügt.
Kompetente Gesprächspartner hören sich Ihre Probleme an und versuchen gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zu finden. Hier können Sie über Ihre Situation reden, hier wird Ihnen zugehört – österreichweit, anonym und vertraulich (1,30 € pro Stunde).
Telefonnummer: 0810/676810, Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen).
 
Psychosoziales Beratungsangebot der Bgld. Landwirtschaftskammer
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer bietet Ihnen Unterstützung in Form einer Einzel- , Paar- oder Familienberatung an oder im Rahmen einer Mediation. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen eine Unterstützung helfen könnte, so scheuen Sie Sich nicht, diese auch in Anspruch zu nehmen!
 
Bei der Beratung werden Sie dabei unterstützt, die für Sie beste Lösung zu finden. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn sich nicht alle Familienangehörigen an diesem gemeinsamen Prozess beteiligen wollen. Oder Einzelpersonen wollen für sich selber erst festlegen, was ihnen wichtig ist und was in einer Lösung geregelt werden muss, damit sie damit gut leben können.
Bei einer Mediation versuchen alle Beteiligten mithilfe der fachlichen Begleitung durch einen allparteilichen (neutralen) Mediator eine Lösung zu finden, die für alle passt. Dabei unterstützt der Mediator alle Beteiligten so, dass jeder/jede ausdrücken kann, was ihm/ihr wichtig ist. Falls dies jemandem sprachlich schwerer fällt, kann der Mediator die Darstellung durch Formulierungsvorschläge unterstützen ohne den Sachverhalt oder die Aussage zu verändern. Der Mediator bleibt auch hier neutral.
Die Voraussetzung für die Mediation ist, dass alle Beteiligten an diesem Prozess interessiert sind. Es besteht die Chance, dass dabei Lösungen gefunden werden, an die im Vorfeld niemand gedacht hat. Die getroffenen Vereinbarungen halten, weil sie gemeinsam erarbeitet wurden.
Eine genaue Beschreibung dieses Angebots finden Sie unter: www.bgld.lko.at (Konfliktprävention und – beratung) https://bgld.lko.at/l%C3%B6sen-sie-ihre-konflikte+2400+3346754 .

Kontakt:
DI Willi Peszt, Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision,
Diplom-Sozialpädagoge und zertifizierter Mediator
Abt. Pflanzenproduktion, Tel. 02682/702/606, E: willi.peszt@lk-bgld.at
 
 
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