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Gewaltfrei leben und arbeiten - Teil 3 – Gewalt zwischen Eltern und minderjährigen Kindern

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07.04.2025 | von DI Willi Peszt

Die Bgld. Landwirtschaftskammer ist Teil des bundesweiten Beratungsprojektes „Lebensqualität Bauernhof“, das sich zur Aufgabe gemacht hat, psychosoziale Beratung zur Verbesserung der Lebensqualität auf landwirtschaftlichen Betrieben anzubieten. Dazu gehört auch der Umgang mit Gewalt.

Das LFI OÖ hat ein diesbezügliches Webinar mit Franz Hölzl,MSc., Familienberatung der Diözese Linz, organisiert. Vielen Dank für die Organisation und die Informationen!
 
Das Thema Gewalt umfasst viele Aspekte. In dieser Artikelserie soll inhaltlich eine Dreiteilung versucht werden.
  1. Gewalt zwischen Jung und Alt
  2. Gewalt auf der Paarebene
  3. Gewalt zwischen Eltern und minderjährigen Kindern
Natürlich hängen die Themenbereiche zusammen und sollten auch zusammen betrachtet werden.
Der erste Teil dieser Artikelserie wurde schon im Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer veröffentlicht. Nachlesen können sie diesen unter www.bgld.lko.at (Lebensqualität Bauernhof Burgenland) https://bgld.lko.at/lebensqualit%C3%A4t-bauernhof-burgenland+2400+3238900.

Teil 2: Gewalt zwischen Eltern und minderjährigen Kindern

Beispiel:
(Astrid Lindgren hat die Kurzgeschichte „Niemals Gewalt“ verfasst. Der Kurzfilm dazu ist kostenlos verfügbar unter: http://www.niemals-gewalt.de/index.htm.
Inhaltsangabe:
Eine Frau bäckt einen Erdbeerkuchen und stellt ihn zum Abkühlen ins Fenster. Der Nachbarsjunge stiehlt den Kuchen und isst die Erdbeeren. Die Nachbarin ertappt ihn dabei schleppt ihn, an einem Ohr ziehend, zu seiner Mutter. Sie verlangt, dass diese ihn bestraft. Die Mutter verlangt vom Jungen, dass er einen Stock aus dem Wald holt, damit sie ihn verprügeln kann. Der Junge geht in den Wald, versucht dürre Äste abzubrechen, schafft es aber nicht. Er kann im ganzen Wald keinen geeigneten Stock finden. Inzwischen ist es dunkel geworden, seine Mutter sorgt sich um ihn. Zuerst sucht sie ihn selber im Wald. Als sie schon Hilfe anfordern will, kommt er Junge ins Haus zurück. Die Mutter nimmt ihn erleichtert in die Arme. Der Junge gibt ihr einen großen Stein und sagt: „Ich konnte keinen Stock finden. Ich habe den Stein mitgebracht. Damit kannst du mir auch wehtun.“ Die Frau ist entsetzt über sich selbst, schwört sich: „Niemals Gewalt“ und legt den Stein als Mahnung deutlich sichtbar auf ein Regal.
Beim Ansehen des Kurzfilms, vielleicht auch beim Lesen der Inhaltsangabe, merken wir vielleicht, dass ein unangenehmes Gefühl in uns entsteht.
Grundsätzlich gibt es zwei häufige Reaktionen auf unangenehme Gefühle:
  1. Überreaktion (wir schimpfen z.B. sehr laut auf die Nachbarin oder die Mutter)
  2. Gar keine Reaktion, ev. Verharmlosung (z.B. „Die Mutter hat den Jungen ja nicht wirklich bestraft.“)
Diese Reaktionen zeigen, dass wir unangenehme Gefühle häufig ganz schwer aushalten. Es kann sinnvoll sein, dies zu üben – auch um unsere eigene Gewaltbereitschaft aus der Emotion heraus zu senken.
Wir können versuchen, uns in unser Gegenüber einzufühlen und uns alternative Handlungsmöglichkeiten überlegen.
 

Grenzüberschreitungen

Anhand dieses Beispiels werden verschiedene Grenzverletzungen dargestellt:
  1. Der Junge stiehlt den Kuchen, den die Nachbarin vielleicht für den Besuch bäckt, den sie am Nachmittag erwartet. Das ist Diebstahl.
  2. Die Nachbarin schleppt den Jungen am Ohr zu seiner Mutter. Das ist Gewalt.
  3. Die Mutter verlangt vom Sohn, dass er selber einen Stock für seine Bestrafung holt. Sie macht ihm damit Angst. Das ist Gewalt.

1) Der Junge stiehlt den Kuchen

    Der Junge hat möglicherweise schon lange keinen Erdbeerkuchen bekommen. Möglicherweise kann es sich seine Mutter nicht leisten. Er hat die Chance, dass er den Kuchen von außen erreichen kann, genutzt. Die Psychoanalyse würde dies als Triebdurchbruch bezeichnen. Kinder müssen erst lernen, dass ihre Lust nicht immer oder nicht immer sofort befriedigt werden kann. Dies ist für das Bestehen in der Gesellschaft unabdingbar.
    Der Junge hat einen Fehler gemacht, der ihm bewusst werden muss. Dann kann er daraus lernen. Aber kein Fehlerhalten rechtfertigt Gewalt!
     
    Mögliche Entwicklungschancen für den Jungen, die Nachbarin und die Mutter:
    Je nach Beziehung zur Nachbarin und der Größe seines Selbstbewusstseins und Mutes könnte er vielleicht die Nachbarin fragen, ob er ein Stück Kuchen bekommen könnte. Vielleicht braucht sie gar nicht den ganzen Kuchen für ihren Besuch. Vielleicht könnte sie den angeschnittenen Kuchen sogar mit der kleinen Anekdote vom hungrigen Jungen servieren. Das würde sie vielleicht bei ihrem Besuch sympathisch erscheinen lassen.
    Der Junge könnte auch nach Hause laufen und vom Erdbeerkuchen der Nachbarin erzählen. Vielleicht wollte die Mutter die Nachbarin ohnehin schon lange auf einen Tee einladen, hat sich aber bisher nicht getraut, weil sie ihr „nichts Ordentliches“ anbieten kann. Vielleicht weiß sie, dass die Nachbarin nur kurz Besuch vom Pfarrer bekommt, der sie häufig besucht, aber immer nur kurz bleibt und dabei maximal ein Stück Kuchen verzehrt. Wenn sie den Pfarrer aus dem Haus gehen sieht, könnte sie die Nachbarin anrufen und zum Tee einladen. Vielleicht bringt die Nachbarin dann den Kuchen mit.

    2) Die Nachbarin schleppt den Jungen am Ohr zu seiner Mutter

    Die Nachbarin ist verständlicherweise verärgert. Sie kann den Jungen nach Hause schicken und seine Mutter anrufen, sie kann ihn auf auffordern, mit ihr zu seiner Mutter zu gehen. Sie darf dabei aber keinesfalls Gewalt anwenden.
     
    Mögliche Entwicklungschancen für die Nachbarin, den Jungen und die Mutter:
    Die Nachbarin könnte sich überlegen, welche Perfektionsansprüche sie an sich selbst stellt. Muss sie jedem Besuch immer einen selbstgebackenen Kuchen auftischen? Kann sie anderes (gekauftes) Gebäck anbieten? Ist der Kuchen, von dem der Junge die Erdbeeren heruntergegessen hat, ev. noch verwertbar?
    Falls die Nachbarin gewalttätig wird, könnte der Junge lernen, dass er sich zur Wehr setzen darf.
    Falls die Mutter die Nachbarin sieht, die ihrem Sohn Gewalt antut, könnte sie ihren Sohn beschützen – egal was er getan hat, sie darf ihm nicht Gewalt antun. Sie könnte sich bei der Nachbarin entschuldigen, ankündigen, dass sie den Schaden ersetzen wird und dass sie später mit dem Sohn ein ernstes Wort reden wird – ob sie den Sohn bestrafen wird, geht die Nachbarin nichts an. Sie ist die Mutter, sie entscheidet über dessen Erziehung.

    3) Die Mutter verlangt vom Sohn, dass er selber einen Stock für seine Bestrafung holt.

    Der Fehler des Jungen darf nicht ohne Folgen bleiben, damit er die Folgen seines Handelns einschätzen lernt. Der Junge sollte lernen, dass er nach einem Fehler versuchen muss, diesen wiedergutzumachen.
     
    Mögliche Entwicklungschancen für den Jungen und die Mutter:
    Falls noch genügend Zeit bliebe und die Mutter alle nötigen Zutaten zu Hause hätte, könnte sie gemeinsam mit dem Jungen einen Kuchen backen, den sie dann gemeinsam zur Nachbarin bringen.
    Falls Sie einen Kuchen kaufen müssen (notfalls im Shop an der auch am Wochenende geöffneten Tankstelle?), könnte sie mit dem Jungen hinfahren, einen Kuchen aussuchen – und falls der Junge Taschengeld zur Verfügung hat, bezahlt er je nach Höhe des Taschengeldes und dem Preis des Kuchens zumindest einen Teil des Kaufpreises direkt an der Kassa – damit wird hoffentlich deutlich, dass er nicht der Mutter als Bestrafung Geld geben muss, sondern bei der Verkäuferin/ beim Verkäufer einen Kuchen für die Nachbarin (teilweise) bezahlen muss, weil er deren Kuchen gestohlen hat.
     
    In Nachhinein und ohne selber emotional in das Geschehen eingebunden zu sein, ist es natürlich leicht, sich alternative Handlungsmöglichkeiten zu überlegen. Wir werden nie alles richtig machen – leider auch den eigenen Kindern gegenüber nicht. Wir können uns bemühen, die groben Fehler auszuschließen – dazu zählt auch Gewalt. Vielleicht ist es tröstlich, was der Psychoanalytiker D. Winnicott mit dem Begriff „good enough“ (gut genug) bezeichnet: Wir müssen nicht perfekt sein, es genügt, wenn wir „good enough“ sind.
     
    Falls z.B. sich bei der Erziehung der Kinder schädliche Verhaltensmuster zeigen, die z.B. aus der eigenen Kindheit der Eltern stammen, wäre es günstig, diese zu erkennen und zu verändern. Dabei kann Beratung und Therapie helfen. Dafür gibt es eine Vielzahl an Angeboten (z.B. die anonyme Erstberatung am bäuerlichen Sorgentelefon).
     

    Zusammenfassung

    • Aus psychoanalytischer Sicht gehört Aggression zum Leben dazu. Sie dient der Selbsterhaltung.
    • Aggression darf aber nicht in Form von Gewalt ausgelebt werden. Alles, was anderen Menschen Schmerzen verursacht oder Angst macht, ist Gewalt.
    • Gewalt schadet dem Opfer, der Umgebung und auch der Täterin/ dem Täter.
    • Kinder – wie auch Erwachsene – machen Fehler.
    • Es ist wichtig, dass sie die Folgen ihres Handelns einschätzen lernen.
    • Sie sollen sich bemühen, den Schaden wiedergutzumachen.
    • Sie müssen nicht bestraft werden.
    • Kindern darf keine Gewalt angetan werden – niemals!
    • Es gibt viele Unterstützungsangebote

    Welche Erfahrungen haben Sie mit Gewalt gemacht? Rufen Sie mich an! Tel. 02682/702/606

    Beratungsangebote nutzen
    Die Burgenländische Landwirtschaftskammer unterstützt als Teil der bundesweiten Initiative „Lebensqualität Bauernhof“ mit dem Beratungsprodukt „Krisenprävention und –beratung“ landwirtschaftliche Familienbetriebe in herausfordernden Situationen.

    Bäuerliches Sorgentelefon
    In einer verzwickten Situation kann es helfen, mit jemandem zu sprechen, der in der bäuerlichen Lebenswelt zu Hause ist und Verständnis für Probleme hat, die in dieser Berufsgruppe und bei der abgebildeten Arbeits- und Wohnkonstellation auftreten - der gleichzeitig aber auch über das nötige psychologische Fachwissen verfügt.
    Kompetente Gesprächspartner hören sich Ihre Probleme an und versuchen gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zu finden. Hier können Sie über Ihre Situation reden, hier wird Ihnen zugehört – österreichweit, anonym und vertraulich (1,30 € pro Stunde).
    Telefonnummer: 0810/676810, Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen).
     
    Psychosoziales Beratungsangebot der Bgld. Landwirtschaftskammer
    Die Burgenländische Landwirtschaftskammer bietet Ihnen Unterstützung in Form einer Einzel- , Paar- oder Familienberatung an oder im Rahmen einer Mediation. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen eine Unterstützung helfen könnte, so scheuen Sie Sich nicht, diese auch in Anspruch zu nehmen!
     
    Bei der Beratung werden Sie dabei unterstützt, die für Sie beste Lösung zu finden. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn sich nicht alle Familienangehörigen an diesem gemeinsamen Prozess beteiligen wollen. Oder Einzelpersonen wollen für sich selber erst festlegen, was ihnen wichtig ist und was in einer Lösung geregelt werden muss, damit sie damit gut leben können.
    Bei einer Mediation versuchen alle Beteiligten mithilfe der fachlichen Begleitung durch einen allparteilichen (neutralen) Mediator eine Lösung zu finden, die für alle passt. Dabei unterstützt der Mediator alle Beteiligten so, dass jeder/jede ausdrücken kann, was ihm/ihr wichtig ist. Falls dies jemandem sprachlich schwerer fällt, kann der Mediator die Darstellung durch Formulierungsvorschläge unterstützen ohne den Sachverhalt oder die Aussage zu verändern. Der Mediator bleibt auch hier neutral.
    Die Voraussetzung für die Mediation ist, dass alle Beteiligten an diesem Prozess interessiert sind. Es besteht die Chance, dass dabei Lösungen gefunden werden, an die im Vorfeld niemand gedacht hat. Die getroffenen Vereinbarungen halten, weil sie gemeinsam erarbeitet wurden.
    Eine genaue Beschreibung dieses Angebots finden Sie unter: www.bgld.lko.at (Konfliktprävention und – beratung) https://bgld.lko.at/l%C3%B6sen-sie-ihre-konflikte+2400+3346754 .

    Kontakt:
    DI Willi Peszt, Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision,
    Diplom-Sozialpädagoge und zertifizierter Mediator
    Abt. Pflanzenproduktion, Tel. 02682/702/606, E: willi.peszt@lk-bgld.at
     
     
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