Geflügelpest: In den Risikogebieten gilt die Stallpflicht ab 50 Tieren
Heimische Geflügelbetriebe werden um Umsetzung von Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen ersucht. Ganz Österreich ist weiterhin als erhöhtes Risikogebiet für die Vogelgrippe definiert (siehe gelbe Flächen in der Grafik), Teile davon als stark erhöhtes Risikogebiet (orange Flächen in der Grafik, Stand 17. Februar 2025).
Die stark erhöhten Risikogebiete umfassen Teile von Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark und das Burgenland. Nur Vorarlberg und Tirol sind derzeit nicht von einer Stallpflicht ab 50 Tieren betroffen. Da allerdings ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko definiert, müssen alle Geflügelhalter strengere Schutzmaßnahmen beachten.
Die stark erhöhten Risikogebiete umfassen Teile von Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark und das Burgenland. Nur Vorarlberg und Tirol sind derzeit nicht von einer Stallpflicht ab 50 Tieren betroffen. Da allerdings ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko definiert, müssen alle Geflügelhalter strengere Schutzmaßnahmen beachten.
Die Bezirke, die als Risikogebiete definiert sind, finden sich in der aktuellen Kundmachung.
Somit gilt es für alle Geflügelbetriebe folgendes einzuhalten:
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder
- wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
In stark erhöhten Risikogebieten ist Geflügel dauerhaft in Stallungen oder geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot muss bestmöglich verhindert werden und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen sein. Ausgenommen von der Stallpflicht sind Haltungen von weniger als 50 Stück Geflügel. Die oben genannten Bedingungen für erhöhte Risikogebiete müssen allerdings in jedem Fall erfüllt werden. Die rechtliche Grundlage dazu bildet die Vogelgesundheitsverordnung.
FAQs zur Geflügelpest - "Vogelgrippe"
Ausführliche Hintergrundinformationen zur "Vogelgrippe" werden in unseren Geflügelpest-FAQs im übersichtlichen Frage-Antwort-Format beantwortet. Dort werden u.a. Fragen beantwortet, wie die Vogelgrippe übertragen wird, was bei einem Ausbruch passiert und welche Folgen ein Ausbruch auf den Betrieb bzw. die Betriebe in den Sperrzonen hat. Die FAQs wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich in Kooperation mit der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) erstellt.
Grundlegende Infos zur Vogelgrippe
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