"Goldene Birne 2025“ und "Goldenes Stamperl 2025“: Österreichs größte Produktprämierungen
Gute Gründe für die Teilnahme an dieser Prämierung
- Die Bewertung jeder Probe erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury.
- Die OÖ Landessieger aller Kategorien werden in Oberösterreich medial präsentiert.
- "Die Goldene Birne“ bzw. "Das Goldene Stamperl" wird jeweils an das beste Produkt einer Kategorie vergeben. Erreichung einer Goldmedaille ist Voraussetzung.
- Die Ehrung findet im Rahmen der Eröffnung der "AB HOF" am 07. März 2025 in Wieselburg statt.
- Zudem wird der Titel "Produzent des Jahres 2025", dotiert mit 1.000 Euro, vergeben.
Folgende Produkte können eingereicht werden:
- Die Goldene Birne: Moste, Fruchtsäfte, Sonstige Obstweingetränke in den zwei Kategorien Cider und Perlwein/Schaumwein/Frizzante/Sonstige, Essig, Marmeladen, Trockenobst und -gemüse.
In den Goldentscheid kommen lediglich Qualitätsmoste (Staatliche Prüfnummer erforderlich! Das ist auf der Teilnahmekarte anzukreuzen.) mit 90 - 100 Punkten, sowie Produkte, die in der Verkostung 95 - 100 Punkte erreichen.
- Das Goldene Stamperl - Prämierung bäuerlicher Brände und Liköre.
Alle Proben werden von einer unabhängigen Fachjury, unter Vorsitz von Ing. Lukas/LWK NÖ, mindestens zweimal unabhängig voneinander beurteilt, um die Qualität der Bewertung beizubehalten.
Rückmeldung über Produktqualität hilft bei der Qualitätssicherung
Als Produzent:in erhalten Sie eine Mitteilung über das punktemäßige Abschneiden Ihres Produktes in den einzelnen Beurteilungskriterien (Geruch, Geschmack, Sauberkeit, Harmonie), und eine schriftliche Beurteilung des Produktes, welche wichtige Rückschlüsse für die weitere Produktion zulässt. Daneben sind Auszeichnungen bei diesen Wettbewerben selbstverständlich eine gute Vermarktungshilfe.
Anmeldeunterlagen: Detaillierte Anmeldeunterlagen für alle Bewerbe erhalten Sie bei der Messe Wieselburg, Tel.-Nr.: +43 7416/502-0 oder im Internet unter www.messewieselburg.at . Der Prämierungskatalog aller Prämierungen steht im Download zur Verfügung.
Probenannahme in der Bezirksbauernkammer EF/GR/WE
2025 besteht wiederum die Möglichkeit der Probenabgabe in der Bezirksbauernkammer EF/GR/WE, am Mittwoch, 15. Jänner 2025, 9 - 15 Uhr.
Proben können auch direkt in Wieselburg abgegeben oder per Post geschickt werden - Adresse und Zeitpunkt laut Ausschreibung beachten!
Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr ist vorab zu bezahlen und eine Kopie des Belegs der Einzahlung der Probe beizulegen. Kontoverbindung siehe Ausschreibung.
Laboruntersuchung - Hinweis für Most-, Likör- und Essigproduzenten
Der Mosteinreichprobe muss ein aktuelles Untersuchungszeugnis eines öffentlichen Labors über Alkoholgehalt, Säuregehalt berechnet als Weinsäure, Restzuckergehalt und Gehalt an freier SO2 (Schwefeldioxid) beiliegen. Bei Essig ist ebenfalls ein aktuelles Untersuchungszeugnis über Essigsäuregehalt und Restalkohol erforderlich. Proben ohne Untersuchungszeugnis werden von der Ab-Hof-Messe Wieselburg nicht angenommen.
Untersuchungen werden beispielsweise von der BA Klosterneuburg angeboten.
Qualitätsmost mit staatlicher Prüfnummer:
Für die Einreichung von Qualitätsmost ist vorab die staatliche Prüfnummer zu beantragen. Diese kann im Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg oder im Bundesamt für Weinbau Eisenstadt beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie auch auf den entsprechenden Websites der Bundesanstalten. Die Kosten betragen 85,20 Euro pro Einreichprobe. Bitte beachten Sie die Vorlaufzeit und nehmen Sie vorab Kontakt mit dem entsprechenden Labor auf.