Land Burgenland unterstützt Blauzungenimpfung des Serotyps 3 (BTV-3) bei Schafen
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BTV) stellt weiterhin eine ernstzunehmende Bedrohung für die Wiederkäuerhaltung dar. Die Förderung soll die Tiergesundheit sichern und wirtschaftliche Schäden vermeiden. Tierhalter:innen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von 3 Euro pro Impfdosis erhalten. Gefördert wird die Impfung gegen Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) für Schafe.
Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Viruserkrankung von Rindern, Schafen, Ziegen sowie weiteren Wiederkäuern. Besonders Schafe gelten als empfindlich und zeigen häufig schwere Krankheitsverläufe. Die Übertragung erfolgt durch Gnitzen, das sind kleine blutsaugende Insekten. Für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr. Derzeit treten in Österreich die Serotypen BTV-3, BTV-4 und BTV-8 auf. Typische Symptome sind Fieber, Schleimhautentzündungen, Lahmheit und Leistungseinbußen, insbesondere ein deutlicher Rückgang der Milchleistung. Eine spezifische Behandlung steht nicht zur Verfügung.
Aus veterinärfachlicher Sicht gilt die Impfung derzeit als wirksamste Maßnahme, um Tiere vor schweren Krankheitsverläufen und Verlusten zu schützen. Die Impfung ist freiwillig, wird insbesondere für Schafe jedoch dringend empfohlen. Durch die Impfung kann die Viruslast reduziert und das Risiko schwerer Erkrankungen deutlich gesenkt werden.
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden Impfungen von Schafen, wenn:
Die Förderung beträgt 3 Euro je verabreichter Impfdosis. Kosten für die Durchführung der Impfung sind nicht förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel und in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
- ein zugelassener BTV-Impfstoff verwendet wird,
- die Impfungen vom 15. September 2026 bis einschließlich 11. Dezember 2026 durchgeführt werden,
- sämtliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen eingehalten werden,die Impfung ordnungsgemäß im Veterinärinformationssystem (VIS) erfasst wird,
- der Förderantrag vollständig inklusive Tierarztrechnung und Zahlungsnachweis sowie der Impfliste spätestens am 11. Dezember 2026 bei der zuständigen Behörde eingelangt ist.
Die Förderung beträgt 3 Euro je verabreichter Impfdosis. Kosten für die Durchführung der Impfung sind nicht förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel und in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Informationen und Antragsunterlagen
Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit, zu Impfempfehlungen sowie die Förderunterlagen stellt das Land Burgenland auf seiner Website zur Verfügung. Tierhalter:innen werden ersucht, sich frühzeitig mit ihrer/ihrem Betreuungstierärztin/-arzt in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Impfmaßnahmen rechtzeitig zu planen.
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Die Landwirtschaftskammer Burgenland unterstützt ihre Mitglieder zudem bei der Antragstellung zur Förderung. Die Fachberater:innen der Abteilung Tierzucht und auch die Berater:innen in den Landwirtschaftlichen Bezirksreferaten stehen für Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen, den erforderlichen Unterlagen und dem Antragsprozess zur Verfügung. Damit soll eine möglichst einfache und rasche Abwicklung der Fördermaßnahme gewährleistet werden.