Nebengewerbe - Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln
Allgemeine Voraussetzungen
Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Unterordnung unter die Urproduktion (siehe Artikel: Nebengewerbe - Allgemein) sind folgenden Voraussetzungen einzuhalten:
- Einsatz von land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln
- die im eigenen Betrieb verwendet werden
- für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- in demselben oder einem angrenzenden Verwaltungsbezirk
Land- und forstwirtschaftliche Betriebsmittel
Darunter sind nur jene Betriebsmittel zu verstehen, die für die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion verwendet werden, nicht aber Betriebsmittel des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes. Die soziale und wirtschaftliche Betriebshilfe, d.h. die Erbringung land- und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen ohne eigene Betriebsmittel, ist im Rahmen der örtlichen Einschränkungen ebenfalls zulässig.
Gleiches gilt für Hilfstätigkeiten bei Baumaßnahmen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. (qualifizierten Baufacharbeitertätigkeiten sind nicht zulässig). Außerdem hat immer ein Vertreter des bauausführenden gewerblichen Unternehmens die Leitung und Einteilung der Tätigkeiten zu übernehmen.
Gleiches gilt für Hilfstätigkeiten bei Baumaßnahmen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. (qualifizierten Baufacharbeitertätigkeiten sind nicht zulässig). Außerdem hat immer ein Vertreter des bauausführenden gewerblichen Unternehmens die Leitung und Einteilung der Tätigkeiten zu übernehmen.
Für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Dienstleistungs-Nachbarschaftshilfe ist grundsätzlich nur von einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb für einen anderen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb möglich. Für Nichtlandwirte können daher diese Dienstleistungen im Rahmen des Nebengewerbes nicht erbracht werden. Allerdings dürfen die Mitglieder einer land- und forstwirtschaftlichen Biomasse-Wärme-Erzeugungsgenossenschaft im Rahmen des Nebengewerbes auch beim Betrieb dieser Anlage mitarbeiten (z.B. regelmäßige Beschickung mit Heizmaterial).
In gleicher Weise können auch Transportdienstleistungen für den Wegebau für eine forstwirtschaftliche Wegegenossenschaft oder für eine Bringungsgenossenschaft, die einen landwirtschaftlichen Güterweg errichtet, erbracht werden.
In gleicher Weise können auch Transportdienstleistungen für den Wegebau für eine forstwirtschaftliche Wegegenossenschaft oder für eine Bringungsgenossenschaft, die einen landwirtschaftlichen Güterweg errichtet, erbracht werden.
Dienstleistungen mit Mähdreschern
Mit Mähdreschern sind Dienstleistungen nur für landwirtschaftliche Betriebe in demselben Verwaltungsbezirk oder in einer an diesen Verwaltungsbezirk angrenzenden Ortsgemeinde möglich.
Diese Ausnahmebestimmung deckt im Wesentlichen den Tätigkeitsbereich der Nachbarschaftshilfe und den überbetrieblichen Maschineneinsatz im Rahmen der Maschinen- und Betriebshilferinge ab.
Diese Ausnahmebestimmung deckt im Wesentlichen den Tätigkeitsbereich der Nachbarschaftshilfe und den überbetrieblichen Maschineneinsatz im Rahmen der Maschinen- und Betriebshilferinge ab.
Fuhrwerksdienste
Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu Transportzwecken unterliegen besonderen Bestimmungen (Siehe Artikel: Nebengewerbe - Fuhrwerksdienst)