Geröstete Kürbiskerne – sind diese noch als Urprodukt anzusehen?
Ein verarbeitetes Produkt kann nur dann noch der Urproduktion zugerechnet werden, wenn die Verordnung dies ausdrücklich zugesteht, was beispielsweise bei "Erdäpfel (auch gewaschen, geschält, zerteilt oder getrocknet)" der Fall ist. Bezüglich Kernen, also auch bezüglich Kürbiskernen findet sich in der Verordnung kein derartiger Zusatz. In den Erläuterungen zur Verordnung wird festgehalten, dass Knabberkerne - so auch Kürbiskerne - natürlich gereinigt und auch getrocknet werden dürfen, Rösten und Salzen oder mit Schokolade überziehen sind aber Tätigkeiten des Nebengewerbes. Geröstete Kürbiskerne sind also kein Urprodukt mehr.