Direktvermarktung - Sozialversicherung
Voraussetzungen für die Beitragspflicht
Die Direktvermarktung von be- und verarbeiteten Produkten stellt nach dem
Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit dar. Die Tätigkeit wird im Auftrag des Betriebsführers durchgeführt und die
Erträge fließen dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Betriebseinkommen zu. Die Nebentätigkeit kann nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden.
Direktvermarktung, Mostbuschenschank und Almausschank
Für diese Nebentätigkeiten gibt es pro Jahr den einmaligen Freibetrag von
3.700 Euro. Dieser Freibetrag wird von der SVS von den gemeldeten Einnahmen
abgezogen und erst dann wird die Beitragsgrundlage gebildet. Daher werden für
Einnahmen unter diesem Freibetrag keine SV-Beiträge vorgeschrieben.
Beitragsgrundlage - Pauschale Beitragsbemessung:
30% der jährlichen Bruttoeinnahmen (inkl. USt.) nach Abzug des Freibetrags
werden als Beitragsgrundlage herangezogen. Die betrieblichen Ausgaben werden mit 70% der Einnahmen pauschal berücksichtigt. Die SV-Beiträge betragen
insgesamt 25,70%.
Beispiel 2023:
Einnahmen 20.000 €
Freibetrag - 3.700 €
Zwischensumme 16.300 €
30 % Beitragsgrundlage 4.890 €
25,70 % SV-Beitrag 1.256,73 €
Beispiel 2023:
Einnahmen 20.000 €
Freibetrag - 3.700 €
Zwischensumme 16.300 €
30 % Beitragsgrundlage 4.890 €
25,70 % SV-Beitrag 1.256,73 €
Beitragsbemessung nach Einkommenssteuerbescheid - "kleine“ Option:
Im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt die Beitragsbemessung nach dem Einheitswert. Für die Nebentätigkeiten werden die Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid herangezogen. Die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung
werden dazugerechnet. Ein Freibetrag (z.B. Direktvermarktung) wird nicht berücksichtigt.
Beispiel 2023:
Gewinn lt. ESt–Bescheid 15.823,50 €
+ bez. SV-Beiträge (KV u. PV) 4.998 €
Beitragsgrundlage 21.000,00 €
25,70% SV-Beitrag 5.397,00 €
Beispiel 2023:
Gewinn lt. ESt–Bescheid 15.823,50 €
+ bez. SV-Beiträge (KV u. PV) 4.998 €
Beitragsgrundlage 21.000,00 €
25,70% SV-Beitrag 5.397,00 €
Die monatliche Mindestbeitragsgrundlage bei der kleinen Option beträgt 924,35 Euro
in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, welche auch bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Einkommenssteuerbescheides als vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen wird. Der Mindestbetrag beträgt 237,56 Euro monatlich. Der Optionsantrag muss bis zum 30. April des Folgejahres gestellt werden.
Höchstbeitragsgrundlage
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2024 beträgt 7.070 Euro bei alleiniger
Betriebsführung. Nur bis zu dieser Betragsgrenze werden SV-Beiträge für den
landwirtschaftlichen Betrieb und die Nebentätigkeit vorgeschrieben.
Aufzeichnungs- und Meldepflicht
Für den Betriebsführer besteht Aufzeichnungspflicht über die Einnahmen aus
Nebentätigkeiten inkl. der USt.
Die neue Aufnahme einer Nebentätigkeit ist binnen einem Monat meldepflichtig.
Die Bruttoeinnahmen aus allen Nebentätigkeiten (auch der Direktvermarktung
von be- und verarbeiteten Produkten) sind der SVS bis 30. April des Folgejahres
zu melden.
Auch die "kleine“ Option für Nebentätigkeiten muss bis 30. April des Folgejahres
beantragt werden.