Direktvermarktung - Bauernladen
Bauernläden sind bäuerliche Verkaufsläden, in denen Produkte mehrer Bauern angeboten werden. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen:
Bauernladen mit Handelsgewerbe
Ein Direktvermarkter kann in seinem Laden nicht nur eigene sondern auch fremde Produkte anbieten und dadurch die Attraktivität seines Produktangebotes verbessern. Für den Zukauf oder die Vermittlung fremder Waren benötigt er jedoch ein Handelsgewerbe. Lesen Sie dazu den Artikel: Wie erfolgt eine Gewerbeanmeldung.
Soll der Bauernladen gewerblich geführt werden, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten:
Soll der Bauernladen gewerblich geführt werden, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten:
- mit der Gemeinde ist zu klären, ob die richtige Flächenwidmung vorliegt
- mit der Gewerbebehörde ist zu klären, ob eine Genehmigung der gewerblichen Betriebsanlage erforderlich ist
- es sind jedenfalls die Vorschriften des Öffnungszeitengesetzes einzuhalten (siehe Artikel "Direktvermarktung - Öffnungszeiten")
Bauernladen ohne Handelsgewerbe
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass sich mehrere Direktvermarkter zusammenschließen und einen gemeinsamen Bauernladen ohne Handelsgewerbe betreiben. Dazu sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:
- Jeder Direktvermarkter verkauft seine Produkte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Gefahr und mit eigenem Personal
- Wird von den Direktvermarktern gemeinsam eine Person angestellt, die den Verkauf aller Produkte übernimmt, so müssen alle Waren durch entsprechender Warenhinweise dem Produzenten eindeutig zuordenbar sein
- Wird im Laden nur eine gemeinsame Kasse verwendet, müssen die Umsätze auf der Rechnung dem jeweiligen Produzenten zuordenbar sein