Nebengewerbe - Vermieten von land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln
											Maschinenvermietung für andere als Beförderungszwecke
Vermietung von
										- land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln,
 - die im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden,
 - an andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
 - in demselben oder in einem angrenzenden Verwaltungsbezirk.
 
Maschinenvermietung für Beförderungszwecke
Vermietung von
										- hauptsächlich im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendeten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, Motorkarren und Transportkarren,
 - die ihrer Leistungsfähigkeit nach den Bedürfnissen des eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entsprechen,
 - für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe im selben Verwaltungsbezirk oder in einer an diesen Verwaltungsbezirk angrenzenden Ortsgemeinde,
 - zur Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, von Gütern zur Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke oder von Gütern, die der Tierhaltung dienen,
 - zwischen Wirtschaftshöfen und Betriebsgrundstücken oder zwischen diesen und der nächstgelegenen Abgabe-, Übernahme-, Verarbeitungs- oder Verladestelle.