Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Bäuerinnen Burgenland
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitschrift
  1. LK Burgenland
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Freizeit und Tourismus

Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
12.03.2025 | von Dr. Gernot Gallor

Laut Forstgesetz ist das Verbot der unbefugten Bildung neuer Steige ein Verwaltungs­straftatbestand. Unbefugt angebrachte neue Markierungen sind vom Grundeigentümer nicht zu dulden.

Steige.png © Andrea DiSavino/stock.adobe.com
© Andrea DiSavino/stock.adobe.com
Durch die freie Betretbarkeit des Waldes ist die Bildung neuer Steige durch Tourismusverbände, Alpenverein etc. nicht unwahrscheinlich. Dabei sehen sich Waldeigentümer oftmals mit der Tatsache konfrontiert, dass ohne deren Einverständnis neue Steige in Wäldern angelegt bzw. neue Markierungen auf Bäumen angebracht werden. § 174 Abs. 3 lit. b Z 1 ForstG besagt: "Eine Verwaltungsübertretung begeht …, wer unbefugt im Walde … neue Steige bildet, ….“ Unter unbefugter Bildung eines neuen Steiges ist das bewusste Anlegen eines solchen zu verstehen. Dabei müssen Handlungen auch nachweislich kausal für die Steigwerdung sein und das Ziel haben, einen Steig zu bilden. Darunter wird auch das Entfernen von Ästen oder das Bearbeiten des Bodens mit Geräten aller Art verstanden. Unbefugt handelt, wer gem. § 174 Abs. 5 ForstG weder Waldeigentümer noch Fruchtnießer oder Nutzungsberechtigter ist und nicht in deren Auftrag oder Wissen handelt.

Markierte Wege

Oftmals bereiten markierte und kartierte Wanderwege von alpinen Vereinen oder Fremdenverkehrsverbänden bei ihrer Zuordnung Probleme, da diese Markierungen vom Waldeigentümer bzw. der Waldeigentümerin "nur" geduldet wurden. Dabei stellt sich die Frage, ob eine solche Duldung als stillschweigende Zustimmung und somit als konkludente Willenserklärung zur Eröffnung eines Wanderweges anzusehen ist und daher die Bestimmungen des § 176 Abs. 4 ForstG iVm § 1319a ABGB zur Anwendung gelangen?

Das Setzen von Markierungen im Wald, sei es in Form von Tafeln, Hinweisschildern oder optischen Markierungen an Bäumen oder Steinen, erfordert immer das Einverständnis des Waldeigentümers bzw. der Waldeigentümerin. Ein solches Recht kann vertraglich vereinbart oder ersessen werden. Im Zusammenhang mit der Ersitzung werden neben den allgemeinen Erfordernissen Trassengebundenheit und Regelmäßigkeit erforderlich sein. Weist die Eigentümerin/der Eigentümer diese Markierungen in natura selbst aus oder erfolgt dies in Abstimmung und mit deren/dessen ausdrücklicher Zustimmung, dann gilt der Weg zur Benützung durch die Allgemeinheit ausdrücklich als gewidmet, wodurch auch die Bestimmungen des § 1319a ABGB zur Anwendung gelangen. Ist hingegen dem Waldeigentümer/der Eigentümerin jedoch nur bekannt, dass markierte Wanderwege, ausgetretene Trampelpfade oder bloße Abkürzungen sein Waldgrundstück durchqueren, kommt es zu keiner haftungsrechtlichen Einstandspflicht für diese/n, da man nicht von einer konkreten Zustimmung zur Freigabe und damit Übernahme der haftungsrechtlichen Einstandspflicht sprechen kann.

Ebenfalls nicht als Widmung seitens des Eigentümers/der Eigentümerin anzusehen ist die Kennzeichnung von Wanderwegen und Routen in Wanderkarten. Aus der Einzeichnung eines Weges in einer nicht vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin stammenden Wanderkarte kann nicht auf eine konkludente Willenserklärung geschlossen werden, dass er den in der Wanderkarte eingezeichneten Weg der Allgemeinheit ausdrücklich widmen will. D. h.: Ist kein "externer" Halter der Routen vorhanden, dürfen den Grundeigentümer/-in keine überspannten Verkehrssicherungspflichten treffen. Diese/r ist auch nicht verpflichtet, eine durchgehende Markierung zu gewährleisten und die Anbringung von neuen Markierungen zu dulden. 

Unmarkierte Wege

Bei gänzlich unmarkierten Wegen oder ausgetretenen wilden Pfaden kann prinzipiell keine Haltereigenschaft begründet werden, weil niemand den Verkehr eröffnet hat und in der Regel auch keine Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Für Trampelpfade im Wald haftet der/die Waldeigentümer/-in nur dann, wenn er/sie diese durch entsprechende Kennzeichnungen in natura zur Benutzung der Allgemeinheit ausdrücklich gewidmet hat. Ohne äußerliche erkennbare Freigabe solcher Wege besteht auch keine haftungsrechtliche Einstandspflicht. 

Conclusio

Erleidet eine Person im Wald einen Schaden, so kommt es zur Anwendung des § 176 ForstG. § 176 Abs. 4 ForstG unterscheidet zwischen Forststraßen und sonstigen Wegen. Die Haftung für erstere richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Wegehalterhaftung (§ 1319a ABGB). Für sonstige Wege gelten diese jedoch nur, wenn der Weg durch entsprechende Kennzeichnung der Benützung durch die Allgemeinheit ausdrücklich gewidmet wurde. Dabei muss die Kennzeichnung bzw. Widmung "sonstiger" der Allgemeinheit offenstehender Wege für die Benützenden klar erkennbar sein. Diese kann durch Tafeln, Markierungen oder Wegweiser vorgenommen werden. Ohne eine solche Widmung wird für den Wegezustand nicht gehaftet. Setzt ein Verein (Tourismus- oder Alpenverein) oder eine Gemeinde Markierungen, so ist von einer konkludenten Zustimmung gem. § 863 ABGB auszugehen, wenn der/die Grundeigentümer /-in die Kennzeichnung duldet und Ersitzung eingetreten ist.

An dieser Stelle ist auf das gesetzliche Ersitzungsverbot gem. § 33 Abs. 5 ForstG zu verweisen, wonach die Ersitzung des Betretungsrechts von Waldgrundstücken zu Erholungszwecken selbst nicht möglich ist. Angebracht ist es, umgehend nach Kenntnisnahme von zustimmungslos neu angelegten Steigen bzw. neu angebrachten Markierungen Kontakt mit den genannten Vereinen aufzunehmen und diese dokumentiert ,um Entfernung derselben sowie um Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu ersuchen, um in weiterer Folge eine mögliche Ersitzung ausschließen zu können. 
Zum vorigen voriger Artikel

Freizeitaktivitäten auf der Alm

Zum nächsten nächster Artikel

Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

Weitere Fachinformation

  • Viehmängel

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Traktor zu spät geliefert

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

  • Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

  • Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Absicherung in der Familie

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: presse@lk-bgld.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Steige.png © Andrea DiSavino/stock.adobe.com

© Andrea DiSavino/stock.adobe.com