Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Informationen zu Corona
      • Informationen zu Corona
      • Allgemeine Bestimmungen
      • Situation an den burgenländischen Außengrenzen
      • Unterstützungsmaßnahmen
      • Dienstgeber, Dienstnehmer
      • Fachbereiche
    • Best of Spritzer
    • Innovationspreis 2021
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Bienen
    • Pferde
    • Tierhaltung Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Förderungen 2014-2022
      • Förderungen 2014-2022
      • Allgemein und Cross Compliance
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
      • Investitionsförderung
      • Existenzgründungsbeihilfe
    • Förderungen 2023-2027
      • Förderungen 2023-2027
      • Allgemein
      • Abwicklung
      • Konditionalität
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
      • Niederlassungsprämie
      • Investitionsförderung
    • Covid-19 Investitionsprämie der aws
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Änderungen ab 2023
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • rundschreiben © Archiv
    Kammerzeitschrift
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Burgenland
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Allgemeines
  • Drucken
  • Empfehlen
05.06.2018 | von Mag. Andrea Arbeithuber, LK OÖ

Trennung, was nun? – Informationen zum Kindesunterhalt

Nach einer Trennung haben die Kindeseltern auch weiterhin gemeinsam anteilig zur Deckung der Bedürfnisse der Kinder beizutragen. Jener Elternteil, bei dem das Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt hat, leistet durch die Betreuung des Kindes seinen Beitrag (Naturalunterhalt).

© angieconscious/PIXELIO
© angieconscious/PIXELIO
Der andere Elternteil erbringt einen finanziellen Beitrag in Form von Geldunterhalt, der sich der Höhe nach einerseits an der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und andererseits am Bedarf des Kindes orientiert. Was viele hierbei nicht wissen ist, dass die Unterhaltspflicht für den Sprössling nicht bereits mit Volljährigkeit sondern erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes erlischt. Doch wie wird der Kindesunterhalt konkret berechnet?
Bei unselbständig Erwerbstätigen stellt das Monatsnettoeinkommen die Grundlage für die Berechnung der Höhe des Kindesunterhaltes (inklusive Sonderzahlungen, aufgeteilt auf zwölf Monate) dar. Zulagen fallen nur dann nicht ins Gewicht, wenn sie der Abgeltung eines tatsächlichen Mehraufwandes dienen (amtliches Kilometergeld,..).
Die Unterhaltshöhe selbst beträgt für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren ausgehend vom Netto-einkommensdurchschnitt 16 % des Nettoeinkommens, für 6 bis 10 Jährige beträgt er 18 %, für 10 bis 15 Jährige 20 % und für über 15 Jährige 22 % ("Prozentmethode“), wobei eigene Einkünfte des unterhaltsberechtigten Kindes, beispielsweise Lehrgeld, zu berücksichtigen sind. Bestehen Sorgepflichten gegenüber weiteren Kindern oder dem Ehegatten, können Abzüge gemacht werden (1 % je Kind unter 10 Jahren, 2 % je Kind über 10 Jahren und 0-3 % bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten, abhängig von dessen Einkommen). Weitere Abzüge sind möglich, wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil Familienbeihilfe für das Kind bezieht.
Bei selbständig Erwerbstätigen wird anstelle des Monatsnettoeinkommens das Durchschnitts-einkommen der letzten ein bis drei Wirtschaftsjahre herangezogen, der sogenannte Reingewinn. Das ist jener Betrag, der dem Verpflichteten nach Abzug von variablen Kosten (zB Diesel, Saatgut,..) und Fixkosten (zB betriebliche Versicherung, Abschreibungen von Anschaffungen binnen der letzten drei Jahre, Kredite,…) verbleibt. Für die exakte Ermittlung des Reingewinns reichen Einkommenssteuerbescheid, Steuererklärung oder Beitragsgrundlagenvorschreibung für die Sozialversicherung nicht aus; oftmals ist die kostspielige Beiziehung eines Sachverständigen erforderlich.
Tipp: Um Gutachterkosten zu sparen oder auch zur Selbstorientierung ist es oft hilfreich, zunächst das Monatseinkommen überschlagsweise im Kopf zu ermitteln. Davon ausgehend lässt sich anhand der Prozentmethode grob ein Unterhaltsbetrag ermitteln.
Immer wieder gerne werden die nach obigen Methoden errechneten Beträge mit den auf der Homepage des Finanzamtes jährlich veröffentlichten „Regelbedarfssätzen“ (https://findok.bmf.gv.at) verglichen. Dort angeführte Beträge dienen – auch für unselbständig Erwerbstätige – allerdings nur als Richtwerte. Sie spiegeln in etwa jenen finanziellen Aufwand wider, welcher - abhängig vom Kindesalter - als angemessen erachtet wird. So liegt auszugsweise der Bedarf von Kleinkindern von null bis drei Jahren in etwa bei  208 € und der für 15-19 Jährige bereits bei 463 € (Werte 2018/2019).
Sollte der im Zuge der Prozentmethode errechnete Betrag höher oder niedriger ausfallen, als der in den Regelbedarfssätzen angeführte Betrag, so gilt: Der Unterhaltsbetrag ist grundsätzlich immer einkommensabhängig zu berechnen, kann somit daher auch über oder unter den Regelbedarfssätzen liegen. Die sogenannte Luxusgrenze und gleichzeitig die Grenze nach oben hin liegt allerdings in Höhe des 2,5-fachen Regelbedarfssatzbetrages; die Grenze nach unten beim Unterhaltsexistenzminimum, das ist jener Betrag, der dem Unterhaltsverpflichteten nach Abzug der Kindesunterhaltszahlungen jedenfalls zur Sicherung seiner eigenen Existenz verbleiben muss.
Zum vorigen voriger Artikel

Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Weitere Fachinformation

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht?

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Geldsorgen?

  • Rücktrittsrecht

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Traktor zu spät geliefert

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Abmahnungen wegen Google Web Fonts

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Wer gilt rechtlich als Landwirt?

  • Absicherung in der Familie

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

  • Trennung, was nun? – Informationen zum Kindesunterhalt

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2023 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: office@lk-bgld.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiel | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
© angieconscious/PIXELIO
© angieconscious/PIXELIO