Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Bäuerinnen Burgenland
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitschrift
  1. LK Burgenland
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Allgemeines

Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
25.03.2025 | von Mag. Andrea Arbeithuber, LK OÖ

Nach einer Trennung haben die Kindeseltern auch weiterhin gemeinsam anteilig zur Deckung der Bedürfnisse der Kinder beizutragen. Jener Elternteil, bei dem das Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt hat, leistet durch die Betreuung des Kindes seinen Beitrag (Naturalunterhalt).

Der andere Elternteil erbringt einen finanziellen Beitrag in Form von Geldunterhalt, der sich der Höhe nach einerseits an der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und andererseits am Bedarf des Kindes orientiert. Was viele hierbei nicht wissen ist, dass die Unterhaltspflicht für den Sprössling nicht bereits mit Volljährigkeit sondern erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes erlischt. Doch wie wird der Kindesunterhalt konkret berechnet?

Unselbständig Erwerbstätige

Bei unselbständig Erwerbstätigen stellt das Monatsnettoeinkommen die Grundlage für die Berechnung der Höhe des Kindesunterhaltes (inklusive Sonderzahlungen, aufgeteilt auf zwölf Monate) dar. Zulagen fallen nur dann nicht ins Gewicht, wenn sie der Abgeltung eines tatsächlichen Mehraufwandes dienen (amtliches Kilometergeld, usw.).
Die Unterhaltshöhe selbst beträgt für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren ausgehend vom Nettoeinkommensdurchschnitt 16 Prozent des Nettoeinkommens, für 6 bis 10-Jährige beträgt er 18 Prozent, für 10 bis 15-Jährige 20 Prozent und für über 15 Jährige 22 Prozent ("Prozentmethode“), wobei eigene Einkünfte des unterhaltsberechtigten Kindes, beispielsweise Lehrgeld, zu berücksichtigen sind. Bestehen Sorgepflichten gegenüber weiteren Kindern oder dem Ehegatten, können Abzüge gemacht werden (ein Prozent je Kind unter 10 Jahren, 2 Prozent je Kind über 10 Jahren und 0 bis 3 Prozent bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten, abhängig von dessen Einkommen). Weitere Abzüge sind möglich, wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil Familienbeihilfe für das Kind bezieht.

Selbständig Erwerbstätige

Bei selbständig Erwerbstätigen wird anstelle des Monatsnettoeinkommens das Durchschnittseinkommen der letzten ein bis drei Wirtschaftsjahre herangezogen, der sogenannte Reingewinn. Das ist jener Betrag, der dem Verpflichteten nach Abzug von variablen Kosten (z.B. Diesel, Saatgut,..) und Fixkosten (z.B. betriebliche Versicherung, Abschreibungen von Anschaffungen binnen der vergangenen drei Jahre, Kredite, usw.) verbleibt.

Bei pauschaler Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft reichen Einkommenssteuerbescheid, Steuererklärung oder Beitragsgrundlagenvorschreibung für die Sozialversicherung nicht aus; fallweise kommt es zur kostspieligen Beiziehung eines Sachverständigen für ein Gutachten über das tatsächlich verfügbare Einkommen. Referenzunterlagen wie die nach Betriebstypen veröffentlichten Buchführungsergebnisse (Grüner Bericht Österreich) oder einzelbetriebliche Kalkulationen weisen Unterschiede zum Unterhaltsrecht auf, können aber dennoch ein guter Anhaltspunkt sein. Mittels im Internet abrufbarer Unterhaltsrechner kann mit der Prozentmethode ein Monatsbetrag errechnet und mit dem Regelbedarf abgeglichen werden. Eine Orientierung am Regelbedarf ist bei offenen Einkommensverhältnissen der für alle Beteiligten einfachste Weg.

Regelbedarf

Die auf der Homepage des Finanzamtes jährlich veröffentlichten "Regelbedarfssätze" (https://findok.bmf.gv.at)  dienen - auch für unselbständig Erwerbstätige - als Richtwerte. Sie spiegeln in etwa jenen finanziellen Aufwand wider, welcher - abhängig vom Kindesalter - als angemessen erachtet wird. So liegt auszugsweise der Bedarf von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren in etwa bei  350 Euro und der für 15 bis 19-Jährige bereits bei 670 Euro (Werte 2025).
Sollte der im Zuge der Prozentmethode errechnete Betrag höher oder niedriger ausfallen, als der in den Regelbedarfssätzen angeführte Betrag, so gilt: Der Unterhaltsbetrag ist grundsätzlich immer einkommensabhängig zu berechnen, kann somit daher auch über oder unter den Regelbedarfssätzen liegen. Die sogenannte Luxusgrenze und gleichzeitig die Grenze nach oben hin liegt allerdings in Höhe des 2,5-fachen Regelbedarfssatzbetrages; die Grenze nach unten beim Unterhaltsexistenzminimum, das ist jener Betrag, der dem Unterhaltsverpflichteten nach Abzug der Kindesunterhaltszahlungen jedenfalls zur Sicherung seiner eigenen Existenz verbleiben muss.
Zum vorigen voriger Artikel

Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

Zum nächsten nächster Artikel

PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

Weitere Fachinformation

  • Viehmängel

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Traktor zu spät geliefert

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

  • Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

  • Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Absicherung in der Familie

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: presse@lk-bgld.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube