Rechtssprechtage der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

Um die Sicherheit und Gesundheit aller beteiligten Personen zu gewährleisten, ist eine persönliche Beratung während der Sprechtagszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung bis einen Werktag vor dem jeweiligen Sprechtagstermin möglich. Um die Kundenfrequenzen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu gestalten, werden konkrete Termine vergeben.
Der Zutritt zum Sprechtag in den Bezirksreferaten ist unter nachstehenden Bedingungen möglich:
Beim Betreten der Gebäude der Landwirtschaftskammer ist ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen (3-G-Regel) d.h. GETESTET, GEIMPFT oder GENESEN.
Der Zutritt zum Sprechtag in den Bezirksreferaten ist unter nachstehenden Bedingungen möglich:
Beim Betreten der Gebäude der Landwirtschaftskammer ist ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen (3-G-Regel) d.h. GETESTET, GEIMPFT oder GENESEN.
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung gilt:
1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-rCoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
8. Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers durchzuführen. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-rCoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
8. Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers durchzuführen. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
- Jeder Besucher der Landwirtschaftskammer muss sich beim Eintritt registrieren lassen. Die Identität muss eindeutig nachgewiesen werden und gegebenenfalls ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.
- Mindestabstand: 2 m
- Es gilt die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken.
- Termine für persönliche Beratungen zu den Sprechtagen können bei Ulrike Schüller oder Kerstin Zöchmeister unter der Telefonnummer 02682/702 vereinbart werden.
Wir bitten sie pünktlich zu dem bekanntgegebenen Termin zu erscheinen um einen reibungslosen Ablauf der Sprechtage zu gewährleisten. Ein Zutritt ist nur mit Mund- Nasenschutz (FFP2 Maske) möglich.
Termine der nächsten Rechtssprechtage:
Bezirksreferat Neusiedl am See:
02.06.2021 Uhrzeit: 09:00-12:00
07.07.2021 Uhrzeit: 09:00-12:00
Bezirksreferat Oberpullendorf:
16.06.2021 Uhrzeit: 08:00-09:30
14.07.2021 Uhrzeit: 08:00-09:30
Bezirksreferat Oberwart:
16.06.2021 Uhrzeit: 10:30-12:00
14.07.2021 Uhrzeit: 10:30-12:00
Bezirksreferat Güssing:
23.06.2021 Uhrzeit: 09:00-12:00
21.07.2021 Uhrzeit: 09:00-12:00
02.06.2021 Uhrzeit: 09:00-12:00
07.07.2021 Uhrzeit: 09:00-12:00
Bezirksreferat Oberpullendorf:
16.06.2021 Uhrzeit: 08:00-09:30
14.07.2021 Uhrzeit: 08:00-09:30
Bezirksreferat Oberwart:
16.06.2021 Uhrzeit: 10:30-12:00
14.07.2021 Uhrzeit: 10:30-12:00
Bezirksreferat Güssing:
23.06.2021 Uhrzeit: 09:00-12:00
21.07.2021 Uhrzeit: 09:00-12:00