Neues LK-Gesetz zur Wahlordnung: Mehr Aufwand und Kosten für Landwirtschaftskammer
Heute (19.09.2024) wurde das neue Gesetz zur Bgld. Landwirtschaftskammerwahl und zur Bgld. Landwirtschaftskammerwahlordnung mehrheitlich vom Landtag beschlossen. Die neuen Gesetze bringen einige gravierende Änderungen mit sich.
Neben der Reduzierung der Wahllokale, muss die Landwirtschaftskammer künftig die gesamte Wahlabwicklung übernehmen. Die Gemeinden haben bisher die Wahlen ordnungsgemäß und vorbildlich durchgeführt. Dafür möchte sich die LK bedanken.
Es ist uns zwar gelungen einige Punkte in den Verhandlungen mit dem Land Burgenland abzuändern wie zum Beispiel keine Wahl am Sonntag, keine Wahllokale in Gemeindeämtern und nur sieben Wahllokale im ganzen Land. Kritisch bleiben aus Sicht der Kammer die Kosten der kompletten Wahlabwicklung, die laut heutiger Schätzung über 300.000 Euro betragen werden und das Budget der Kammer zusätzlich belasten und die immer noch deutlich verminderte Anzahl an möglichen Wahllokalen. Die Landwirtschaftskammer hat in den Verhandlungen mit dem Land immer auf die Gefahr auf eine deutliche Verringerung der Wahlbeteiligung hingewiesen. Waren es bei der letzten LK-Wahl 2023 noch 253 Wahlsprengel, so sind künftig nur mehr maximal 63 Wahlsprengel möglich. Zum Vergleich bei der letzten AK-Wahl gab es rund 400 Wahllokale, um den Wahlberechtigten die Stimmabgabe in ihrer Nähe zu erleichtern.
Gerade in Zeiten sinkender Wahlbeteiligung bei demokratischen Wahlen sollte die Stimmabgabe nicht zusätzlich erschwert werden. Schlussendlich wird es eine riesengroße organisatorische und finanzielle Herausforderung für die Bgld. Landwirtschaftskammer.
Neben der Reduzierung der Wahllokale, muss die Landwirtschaftskammer künftig die gesamte Wahlabwicklung übernehmen. Die Gemeinden haben bisher die Wahlen ordnungsgemäß und vorbildlich durchgeführt. Dafür möchte sich die LK bedanken.
Es ist uns zwar gelungen einige Punkte in den Verhandlungen mit dem Land Burgenland abzuändern wie zum Beispiel keine Wahl am Sonntag, keine Wahllokale in Gemeindeämtern und nur sieben Wahllokale im ganzen Land. Kritisch bleiben aus Sicht der Kammer die Kosten der kompletten Wahlabwicklung, die laut heutiger Schätzung über 300.000 Euro betragen werden und das Budget der Kammer zusätzlich belasten und die immer noch deutlich verminderte Anzahl an möglichen Wahllokalen. Die Landwirtschaftskammer hat in den Verhandlungen mit dem Land immer auf die Gefahr auf eine deutliche Verringerung der Wahlbeteiligung hingewiesen. Waren es bei der letzten LK-Wahl 2023 noch 253 Wahlsprengel, so sind künftig nur mehr maximal 63 Wahlsprengel möglich. Zum Vergleich bei der letzten AK-Wahl gab es rund 400 Wahllokale, um den Wahlberechtigten die Stimmabgabe in ihrer Nähe zu erleichtern.
Gerade in Zeiten sinkender Wahlbeteiligung bei demokratischen Wahlen sollte die Stimmabgabe nicht zusätzlich erschwert werden. Schlussendlich wird es eine riesengroße organisatorische und finanzielle Herausforderung für die Bgld. Landwirtschaftskammer.