Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Bäuerinnen Burgenland
    • Lebensqualität Bauernhof Burgenland
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
      • Kontakt
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Bodenschutz
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Tiergesundheit & -seuchen
      • Tiergesundheit & -seuchen
      • Tiergesundheit
      • Biosicherheit
      • Afrikanische Schweinepest
      • Blauzungenkrankheit
      • Lumpy Skin Disease
      • Newcastle Krankheit
      • Vogelgrippe
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  1. LK Burgenland
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Allgemeines

Neuerungen im Zusammenhang mit der Registrierkasse

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
07.09.2026 | von LBG Österreich

Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme ab 1. Oktober 2026.

Registrierkasse.jpg © LK Vorarlberg
© LK Vorarlberg
Mit 1. Oktober 2026 tritt die Erleichterung bei der elektronischen Belegerteilung im Zusammenhang mit der Registrierkasse in Kraft. Die Änderung in § 132a Bundesabgabenordnung (BAO) enthält einerseits eine Erleichterung in Bezug auf die elektronische Belegerteilung für die Unternehmerinnen und Unternehmer, andererseits wird das Recht der Leistungsempfängerinnen oder Leistungsempfänger auf einen Papierbeleg eingeräumt.
 
Wie bisher muss der elektronische Beleg unmittelbar im Zusammenhang mit der Barzahlung durch die Unternehmerin oder den Unternehmer mit der Registrierkasse erstellt und signiert sowie für den Zugriff des Leistungsempfängers zur Verfügung gestellt werden.

Was ist neu?

Durch die Gesetzesänderung ist es nunmehr zulässig, dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer den elektronischen Beleg entweder in den unmittelbaren Verfügungsbereich der Leistungsempfängerin bzw. des Leistungsempfängers übermittelt (z.B. per E-Mail, App) oder der Leistungsempfängerin bzw. dem Leistungsempfänger die Möglichkeit einräumt, den elektronischen Beleg mit einem Endgerät vor Ort auszulesen (z.B. per Bildschirmanzeige). Die Zurverfügungstellung des elektronischen Beleges für die Leistungsempfängerin bzw. den Leistungsempfänger ist eine Bringschuld der Unternehmerin/ des Unternehmers.
Die digitale Mitnahme durch den Kunden soll für diesen möglichst einfach erfolgen. Die Bildschirmanzeige des digitalen Belegs hat daher so zu erfolgen, dass es der Kundin bzw. dem Kunden im Zuge des Bezahlvorganges möglich sein muss, den elektronischen Beleg ohne Ortswechsel mitzunehmen. Der elektronische Beleg ist auf einem Bildschirm anzuzeigen, der dem Kunden zugewandt ist. Dazu ist der elektronische Beleg dem die Barzahlung Leistenden ausreichend lange zur digitalen Mitnahme anzubieten.
 
Eine spezielle Form der elektronischen Übertragung oder Anzeige ist nicht vorgeschrieben. Der elektronische Beleg kann z.B. mittels E-Mail, als E-Mail-Anhang oder Web-Download in einem elektronischen Format (z.B. als PDF- oder Textdatei), aber auch in einem strukturierten Dateiformat (z.B. xml) ausgestellt werden. Die Art der Belegerteilung ist im elektronischen Aufzeichnungssystem zu dokumentieren.

Kunde hat das Recht auf einen Papierbeleg

Unbeschadet der Gleichwertigkeit des Papierbelegs mit dem digitalen Beleg hat die Kundin bzw. der Kunde oder ein Organ der Abgabenbehörde immer das Recht einen Papierbeleg zu verlangen. Das Recht einen Papierbeleg zu verlangen kann unmittelbar im Anschluss an die Barzahlung ausgeübt werden. Zulässig ist es aber auch, nachträglich spätestens bis zum Geschäftsschluss des Tages, an dem der Barumsatz getätigt wurde, einen Papierbeleg zu verlangen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Kunde nachträglich erkennt, dass er den Beleg in Papierform benötigt. Gleiches gilt für ein Organ der Abgabebehörde. In diesem Fall ist eine Präzisierung des betreffenden Geschäftsfalles (Betrag der Barzahlung, Datum, Uhrzeit, handelsübliche Bezeichnung) durch die Kundin/den Kunden, bzw. das Organ der Abgabenbehörde notwendig.
LBG-Empfehlung: Wer sich ab Oktober 2026 die Zettelwirtschaft großteils ersparen will, sollte mit seinem Registrierkassen-Hersteller rechtzeitig klären, wie die elektronische Belegbereitstellung erfolgen kann. Mit der “LBG-Registrierkasse“ sind Sie jedenfalls bestens gerüstet, die ab Oktober 2026 gültige Option der digitalen Belegerstellung gesetzeskonform umzusetzen.
Zum vorigen voriger Artikel

Prüfen Sie Ihr Testament

Zum nächsten nächster Artikel

FAQs zum Sachkundenachweis Rodentizide

Weitere Fachinformation

  • Rechtsansprüche des Käufers bei Viehmängeln

  • Traktor zu spät geliefert

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Neuerungen im Zusammenhang mit der Registrierkasse

  • FAQs zum Sachkundenachweis Rodentizide

  • Sachkunde für Rodentizide - Neue Regelungen ab 1. Jänner 2026

  • Die rechtlichen Unterschiede im Erbrecht zwischen Ehegatten und Lebensgefährten

  • Drei Wege des Zusammenlebens

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • Almausschank als landwirtschaftliches Nebengewerbe

  • Absicherung in der Familie

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2026 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: presse@lk-bgld.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Facebook
  • Youtube
Registrierkasse.jpg © LK Vorarlberg

© LK Vorarlberg