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Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Konfliktvermeidung

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24.03.2025 | von Rechtsabteilung, LK OÖ

Durch Freizeitaktivitäten im ländlichen Raum kommt es immer wieder auch zu Konflikten mit der Landwirtschaft. Für die betroffenen Landwirte stellt sich die Frage, welche Maßnahmen sie zur Konfliktlösung und -vermeidung ergreifen können. In aller Regel reichen aber Einzelmaßnahmen für ein erfolgversprechendes Miteinander von Ausflüglern mit der ansässigen Bevölkerung nicht aus. Vielmehr bedarf es eines koordinierten Vorgehens und eines touristischen Konzeptes der Gemeinde.

Wegmarkierung Wald.jpg © Gutmann / Landwirtschaftskammer OÖ

Parkplätze

Ein Hauptkonfliktthema ist das illegale Abstellen von Kraftfahrzeugen auf landwirtschaftlichem Grund. Rechtlich stellt dies eine Besitzstörung dar, die mittels Klage vor den Bezirksgerichten zu verfolgen wäre. Gegebenenfalls kann auch eine Anzeige wegen einer Verwaltungsübertretung beispielsweise nach dem OÖ. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz erstattet werden. Für die betroffenen Landwirte stellt dies in der Praxis jedoch keine brauchbare Lösung dar.

Durch ein ausreichendes Parkplatzangebot könnten diese Konflikte großteils vermieden werden. Diese sind primär von der Gemeinde zu errichten und zu betreiben. Landwirte können aber auch selbst Parkplätze gegen Entgelt anbieten. Dabei sind jedoch naturschutz-, bau- und förderrechtliche Bestimmungen sowie die Haftungsthematik zu berücksichtigen. Auch das Abstellen der Kfz auf öffentlichen Straßen kann dazu führen, dass diese mit breiteren landwirtschaftlichen Maschinen nicht mehr befahren werden können. Im Rahmen eines Parkkonzeptes könnte die Behörde an kritischen Straßenstellen auch Parkverbote erlassen und die Kraftfahrer auf nahe Parkplätze verweisen.

Rastplätze

Viele Ausflügler sind auf die Mitnahme von Verpflegung angewiesen und picknicken gerne auf Wiesen, ohne auf den Stand des Futters zu achten. Verwaltungsstrafen z.B. nach dem OÖ. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz wären zwar rechtlich möglich, in der Praxis können diese Bestimmungen aber nicht ausreichend exekutiert werden. Hingegen sind attraktive und saubere Rastplätze geeignet, das illegale Lagern auf landwirtschaftlichem Grund einzudämmen. Auch das Aufstellen von mobilen Toilette-Anlagen wäre in diesem Bereich anzuraten.

Müll

Leider sind nicht alle Erholungssuchenden so weit, dass sie ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen oder wieder nach Hause mitnehmen. Ein großzügiges Netz an Müllentsorgungsmöglichkeiten insbesondere bei Rastplätzen und ein regelmäßiges Entleeren hilft, das Müllvolumen in der Natur zu verringern.

Wegmarkierungen

Ein gut ausgebautes und markiertes Wegenetz soll die Wanderer von Querfeldein-Märschen abhalten und Konflikte mit den Grundeigentümern vermeiden helfen. Auch im Wald, wo dies zulässig ist, kann dadurch eine Schonung des Wildes erreicht werden.

Aufklärung der Besucher

Die umfassende Information der Ausflügler über Park-, Wander- und Rastmöglichkeiten aber auch Pflichten wie Müllentsorgung oder Umgang mit mitgeführten Hunden ist wesentlicher Bestandteil eines durchdachten touristischen Konzeptes.

Um die verstärkte Inanspruchnahme unserer Naturlandschaft durch Erholungssuchende gut zu bewältigen, sollten sich die betroffenen Landwirte mit der Gemeinde zusammensitzen und eine für alle akzeptable Lösung entwickeln, um einerseits die wirtschaftlichen Vorteile des Tourismus zu nutzen, andererseits die Lebensqualität der heimischen Bevölkerung und die Unversehrtheit der Natur zu bewahren.

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