Flächenmonitoring - Saisonstart für Antragsjahr 2024
Im Rahmen des Flächenmonitorings erfolgt ein flächendeckender Abgleich zwischen der im Mehrfachantrag (MFA) beantragten und der mittels Satellitendaten in der Natur vorgefundenen Flächenbewirtschaftung (siehe Artikel “Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragstellung“. Diese Form der Kontrolle wird von der EU vorgegeben und wurde für 2024 auf alle monitoringfähigen Förderauflagen ausgeweitet. Wenn eine fehlerhafte Beantragung (z.B. Mais statt Soja) oder nicht eingehaltene Förderauflagen (z.B. zu späte Anlage einer Variante der Zwischenfruchtbegrünung) durch das Flächenmonitoring festgestellt wurde, hat der betroffene Förderwerber bzw. die betroffene Förderwerberin 14 Tage Zeit zu reagieren und die Beantragung prämienrelevant sowie sanktionslos richtigzustellen. Der Auftrag wird sowohl über eine Push-Nachricht in der AMA MFA Fotos App als auch per E-Mail übermittelt und erscheint zudem als Plausibilitätsfehler im MFA.
AMA MFA Fotos App ein Muss für die MFA Antragstellung
Aufgrund ihrer einfachen und unkomplizierten Handhabung wird die AMA MFA Fotos App als Tool für die Bearbeitung von Aufträgen aus dem Flächenmonitoring empfohlen. Erfolgt auf einen Auftrag innerhalb von 14 Tagen keine Reaktion, wird dieser Auftrag von einem AMA-Kontrollorgan vor Ort bei der betroffenen Fläche bearbeitet. Im Falle einer tatsächlichen Korrekturnotwendigkeit führt diese Richtigstellung durch das AMA-Kontrollorgan aber zu einer Sanktion der betroffenen Maßnahme(n). Die Ergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigen, dass je nach Maßnahme unterschiedlich fast die Hälfte der Aufträge nach der 14-tägigen Reaktionszeit unbearbeitet blieben. Die 14-tägige Chance zur eigenständigen Richtigstellung sollte daher keinesfalls ungenutzt bleiben!
Für das Antragsjahr 2024 gehört die AMA MFA Fotos App daher bei jedem Antragsteller bzw. jeder Antragstellerin auf das Smartphone, über 25.000 nutzen sie bereits jetzt.
Für das Antragsjahr 2024 gehört die AMA MFA Fotos App daher bei jedem Antragsteller bzw. jeder Antragstellerin auf das Smartphone, über 25.000 nutzen sie bereits jetzt.
Ergebnisse des Antragsjahrs 2023
Bis Juni 2024 wurden für das Antragsjahr 2023 aus dem Flächenmonitoring rund 8.500 Aufträge aufgrund potentiell fehlerhaft beantragter Schläge an Antragstellerinnen und Antragsteller erteilt.
Das sind lediglich 0,3% der insgesamt rund 3 Mio. für 2023 österreichweit beantragten Schläge, was die überwiegend hohe Antragsqualität bestätigt. Insbesondere bei Flächenversiegelung, Schnittzeitpunktauflagen von Biodiversitätsflächen, flächendeckender Zwischenfruchtbegrünung oder der korrekten Beantragung der Hauptkultur hat das Flächenmonitoring 2023 jedoch vermehrt Handlungsbedarf aufgezeigt. Es empfiehlt sich daher im Antragsjahr 2024 bei der Antragstellung und Einhaltung der Bewirtschaftungsvorgaben in diesen Bereichen besonders genau und sorgsam vorzugehen, um etwaigen Aufträgen aus dem Monitoring vorzubeugen.
Das sind lediglich 0,3% der insgesamt rund 3 Mio. für 2023 österreichweit beantragten Schläge, was die überwiegend hohe Antragsqualität bestätigt. Insbesondere bei Flächenversiegelung, Schnittzeitpunktauflagen von Biodiversitätsflächen, flächendeckender Zwischenfruchtbegrünung oder der korrekten Beantragung der Hauptkultur hat das Flächenmonitoring 2023 jedoch vermehrt Handlungsbedarf aufgezeigt. Es empfiehlt sich daher im Antragsjahr 2024 bei der Antragstellung und Einhaltung der Bewirtschaftungsvorgaben in diesen Bereichen besonders genau und sorgsam vorzugehen, um etwaigen Aufträgen aus dem Monitoring vorzubeugen.
Neue monitoringfähige Sachverhalte für 2024
Für die Maßnahmen Naturschutz, Natura 2000 und Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen werden bisher noch nicht geprüfte monitoringfähige Förderauflagen wie z.B. Schnittzeitpunkte, Häckselauflagen oder die ganzjährige flächendeckende Begrünung ab 2024 aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch mittels Flächenmonitoring überprüft. Im zweiten Verpflichtungsjahr der neuen GAP-Periode müssen erstmals jahresübergreifende Förderauflagen z.B. bei Biodiversitätsflächen oder Bergmähdern geprüft werden. Um zeitgerecht darauf reagieren zu können, werden Warnungen bereits versandt, wenn die Einhaltung der Förderauflagen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden konnte. Darüber hinaus werden auch Ergebnisse der Änderungsfeststellung bei Almweide- oder Hutweideflächen mittels AMA MFA Fotos App mitgeteilt und auch für die Meldung des Blühbeginns bei Nutzhanf kann die App ab heuer verwendet werden. Alle Details und Informationen dazu finden Sie im aktualisierten Merkblatt zum Flächenmonitoring 2024 unter https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#20137.