Auswahlverfahren für Investitionen in die landw. Erzeugung
Die Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" sieht für die Vorhabensart Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung eine laufende Antragstellung vor. Die Auswahl der eingereichten Förderungsanträge erfolgt sodann in geblockten Auswahlverfahren. In den jeweiligen Auswahldurchgang werden all jene Anträge einbezogen, die spätestens bis zu einem Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle eingelangt sind.
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer als zuständige bewilligende Stelle gibt daher als Stichtag für eine Einbeziehung in den nächsten Auswahldurchgang den
31. Jänner 2024
bekannt.
Hinweis:
Die Bewilligende Stelle prüft einlangende Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessen Frist. Zur Wahrung des Stichtages empfiehlt es sich daher, den Förderungsantrag möglichst rasch beim zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat einzureichen.
Für den Auswahldurchgang werden nur jene Anträge berücksichtigt, die bis zum genannten Stichtag die erforderlichen Unterlagen für die Auswahl vollständig aufweisen. Alle anderen Anträge werden nach entsprechender Vervollständigung in den nachfolgenen Auswahldurchgang einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteile Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer als zuständige bewilligende Stelle gibt daher als Stichtag für eine Einbeziehung in den nächsten Auswahldurchgang den
31. Jänner 2024
bekannt.
Hinweis:
Die Bewilligende Stelle prüft einlangende Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessen Frist. Zur Wahrung des Stichtages empfiehlt es sich daher, den Förderungsantrag möglichst rasch beim zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat einzureichen.
Für den Auswahldurchgang werden nur jene Anträge berücksichtigt, die bis zum genannten Stichtag die erforderlichen Unterlagen für die Auswahl vollständig aufweisen. Alle anderen Anträge werden nach entsprechender Vervollständigung in den nachfolgenen Auswahldurchgang einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteile Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.
Beschreibung des Auswahlverfahrens zu Vorhabensart 4.1.1.
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach Verfahren 1 (Geblocktes Verfahren). Die Stichtage werden von der Bewilligenden Stelle vorab veröffentlicht.
Die Mindestpunktezahl beträgt 5 Punkte.
Die Mindestpunktezahl beträgt 5 Punkte.
Tabelle zu den Auswahlkriterien einschließlich Punkteschema zu Vorhabensart 4.1.1.
zu finden unter Downloads Auswahlverfahren und Auswahlkriterien Vers. 13
Seite 69/70 - Punkt 5.1.3 Tabelle zu den Auswahlkriterien einschl. Punkteschema zu Vorhabensart 4.1.1.
Seite 69/70 - Punkt 5.1.3 Tabelle zu den Auswahlkriterien einschl. Punkteschema zu Vorhabensart 4.1.1.
Es können nur die im Bewertungsschema angeführten Punkte erreicht werden. Eine Abstufung der vorgegebenen Punktezahl ist daher nicht möglich.
Bei Nichterfüllung des Kriteriums werden 0 Punkte vergeben.
Bei Nichterfüllung des Kriteriums werden 0 Punkte vergeben.
Vorhaben mit gleicher Punkteanzahl werden zusätzlich nach Prioritäten gereiht und bis zur Ausschöpfung des für die Auswahlrunde verfügbaren Budgets zur Förderung ausgewählt.