Auswahlverfahren Existenzgründungsbeihilfe
Die Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" sieht für die Vorhabensart Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte eine laufende Antragstellung vor. Die Auswahl der eingereichten Förderungsanträge erfolgt sodann in geblockten Auswahlverfahren. In den jeweiligen Durchgängen werden all jene Anträge einbezogen, die spätestens bis zu einem Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle eingelangt sind.
Die Landwirtschaftskammer (LK) Burgenland als zuständige Bewilligende Stelle gibt daher als Stichtag für eine Einbeziehung in den nächsten Auswahldurchgang den
30. November 2023
bekannt.
Hinweis:
Die Bewilligende Stelle prüft einlangende Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessen Frist. Zur Wahrung des Stichtages empfiehlt es sich daher, den Förderungsantrag möglichst rasch beim zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat einzureichen.
Für den Auswahldurchgang werden nur jene Anträge berücksichtigt, die bis zum genannten Stichtag die erforderlichen Unterlagen für die Auswahl vollständig aufweisen. Alle anderen Anträge werden nach entsprechender Vervollständigung in den nachfolgenen Auswahldurchgang einbezogen.
Die Landwirtschaftskammer (LK) Burgenland als zuständige Bewilligende Stelle gibt daher als Stichtag für eine Einbeziehung in den nächsten Auswahldurchgang den
30. November 2023
bekannt.
Hinweis:
Die Bewilligende Stelle prüft einlangende Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessen Frist. Zur Wahrung des Stichtages empfiehlt es sich daher, den Förderungsantrag möglichst rasch beim zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat einzureichen.
Für den Auswahldurchgang werden nur jene Anträge berücksichtigt, die bis zum genannten Stichtag die erforderlichen Unterlagen für die Auswahl vollständig aufweisen. Alle anderen Anträge werden nach entsprechender Vervollständigung in den nachfolgenen Auswahldurchgang einbezogen.
Beschreibung des Auswahlverfahrens zu Vorhabensart 6.1.1.
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach Verfahren 1 (Geblocktes Verfahren). Die Stichtage werden von der Bewilligenden Stelle vorab veröffentlicht.
Die Mindestpunktezahl beträgt 5 Punkte.
Die Mindestpunktezahl beträgt 5 Punkte.
6.1.1. Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen bzw. Junglandwirte | |||
Das zur Auswahl stehende Projekt muss mindestens 5 Punkte erreichen, damit eine ELER-Kofinanzierung möglich ist. | |||
Auswahlkriterium | Punkte | Nachweis | |
Möglich | Erreicht | ||
Höhere berufliche Qualifikation in Form der Meisterausbildung oder höher | 2 | Zeugnis | |
Vollständiger Eigentumsübergang | 1 | Projektunterlagen | |
Lage im Berg- und benachteiligten Gebiet oder | 5 | Betriebsstandort | |
Lage in Gebieten in und um Ballungszentren mit ausreichender Beschäftigungsmöglichkeit und annehmbaren Pendelzeiten (Gemeinde > 30.000 EW, Radius 200 km) | 5 | Betriebsstandort | |
Mindestpunkte: | 5 |
Vorhaben mit gleicher Punktezahl werden bei Ausschöpfung des für die Auswahlrunde verfügbaren Budgets hinsichtlich der Qualifikation Meisterausbildung priorisiert.