NEC-Richtlinie und ihre Auswirkung auf die Landwirtschaft
2016 haben alle EU-Mitgliedstaaten Reduktionsverpflichtungen für die Emission von Feinstaub beschlossen. Ziel ist es dabei, die Bildung von gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen zu verringern. Im Rahmen der EU-NEC-Richtlinie (NEC = National Emission Ceiling) werden Reduktionsvorgaben für bestimmte Luftschadstoffe den Mitgliedsstaaten vorgegeben, um die Feinstaubbildung zu senken. Dabei ist die Landwirtschaft mit der Stickstoffverbindung Ammoniak (NH3) maßgeblich betroffen. Österreich muss bis 2030 die Ammoniakemissionen um 12 % gegenüber dem Basisjahr 2005 reduzieren.
Welche Rolle spielt dabei die Landwirtschaft?
Die Landwirtschaft ist vor allem durch intensive Fütterung, steigende Leistung bei fast gleichbleibender Tierzahl, hohe Anteile an offenen Güllegruben sowie steigendem Harnstoffeinsatz in der Mineraldüngeranwendung für mehr als 90 % der NH3-Emissionen verantwortlich.
Wie kann der Nutztierhalter zu einer NH3-Reduktion beitragen?
Fütterung
Durch Optimierung der Grundfutterqualitäten und durch an die Futtermitteluntersuchungsergebnisse angepasste Rationsgestaltung können Eiweißüberschüsse vermieden werden und somit die Stickstoffausscheidungen effizient reduziert werden.
Stall
Neben der Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern kommt es vor allem im Bereich der Stallhaltung zu erheblichen Emissionen. Als wichtigste Regel gilt hierbei die Sauberkeit aller von den Tieren benutzten Lauf- und Auslaufflächen. Dies kann zum Beispiel in der Rinderhaltung durch Erhöhung der Schieberfrequenz, automatische Spaltenreiniger und durch Optimierung des Stallklimas (Lüftung, Temperatur, etc.) erreicht werden.
Düngerlagerung
Bei der Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gilt generell, abgedeckte Gruben (Betondecke, Zeltdach, Folie, Plastikschwimmkörper) sind besser als offene Gruben. Werden neue Wirtschaftsdüngerlager geplant, so sollte der Fokus unbedingt auf abgedeckten Gruben liegen, da für diese auch Investitionsförderungen in Anspruch genommen werden können.
Düngerausbringung
Mit mehr als 40 % Anteil trägt die Wirtschaftsdüngerausbringung einen wesentlichen Teil zur Ammoniakemission bei. NH3-Verluste lassen sich am besten durch bodennahe Ausbringung (Schleppschlauch, Schleppschuh, Injektion) von Wirtschaftsdüngern reduzieren. Nachteil dieser Techniken sind einerseits die hohen Anschaffungskosten, welche durch Maschinengemeinschaften kompensiert werden können, andererseits die relativ hohen Eigengewichte dieser Maschinen. Eine Alternative zu den hohen Einsatzgewichten ist die bodennahe Ausbringung mittels Gülleverschlauchung, welche durch mobile Feldspeicher nicht mehr nur von arrondierten Betrieben eingesetzt werden können. Entscheidend für die oben genannten Ausbringverfahren ist auch die entsprechende Vorbehandlung der Gülle, wie zum Beispiel die Verdünnung. Hier wird allerdings erst ab einem Verdünnungsgrad von 1:1 eine Ammoniakreduktion um 30 % erzielt. Zur Reduktion der Trockenmasse-Gehalte der Gülle können auch Gülleseparatoren angeschafft werden. Der flüssige Anteil der Gülle (nach dem Separieren) erleichtert die Ausbringung und wirkt sich positiv auf eine rasche Aufnahme durch den Boden aus.
Förderung von Reduktionsmaßnahmen
Es müssen auch Förderanreize geschaffen werden, um den Landwirten die Umsetzung von Maßnahmen zur Emissionsreduktion zu erleichtern. Da das größte Reduktionspotential an Luftschadstoffen in der bodennahen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesehen wird, sollte die bestehende ÖPUL-Maßnahme „bodennahe Ausbringung“ in der neuen LE-Förderperiode an die Investitionskosten für bodennahe Ausbringungsgeräte angepasst werden.
Tierhaltungsberatung
Mit diesem Beitrag soll ein grober Überblick über die Thematik der NEC-Anforderungen gegeben werden. Die LK-Tierhaltungsberatung wird sich bemühen, die Akzeptanz für die NH3-Emissionsminderung bei den Betroffenen zu steigern und sich zukünftig verstärkt dazu in Bereichen wie Eiweißfütterung, Düngerlagerung, Ausbringung und Weidehaltung widmen.