Kulanzregelung Etikettenaufbrauch ohne Zutaten- und Nährwertdeklaration
Etiketten ohne Zutaten- und Nährwertdeklaration, welche NACHWEISLICH vor dem 8. Dezember 2023 gedruckt worden sind, können auch bei einer Herstellung (Kohlensäurezusatz) nach dem 8. Dezember .2023 noch bis zum Ende des 1. Quartals 2024 (31. März 2024) auf Flaschen angebracht werden, wenn diese Produkte ausschließlich innerhalb Österreichs vermarktet werden.
Bei einer Vermarktung im EU Ausland, speziell Deutschland, würde dies sicherlich zu Beanstandungen führen.
Diese Kulanz gilt nicht, wenn die Etiketten für die "Frizzante“- Produkte nach dem08. Dezember 2023 gedruckt wurden und das Produkt ebenfalls erst nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurde oder Flaschen nach dem 31. März 2024 damit ausgestattet werden bzw. "Frizzante"- Produkte nach diesem Datum hergestellt werden!
Für alle "Frizzante"- Produkte, welche vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, ist die Zutaten und Nährwertkennzeichnung ohnehin noch nicht verpflichtend!
Bei einer Vermarktung im EU Ausland, speziell Deutschland, würde dies sicherlich zu Beanstandungen führen.
Diese Kulanz gilt nicht, wenn die Etiketten für die "Frizzante“- Produkte nach dem08. Dezember 2023 gedruckt wurden und das Produkt ebenfalls erst nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurde oder Flaschen nach dem 31. März 2024 damit ausgestattet werden bzw. "Frizzante"- Produkte nach diesem Datum hergestellt werden!
Für alle "Frizzante"- Produkte, welche vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, ist die Zutaten und Nährwertkennzeichnung ohnehin noch nicht verpflichtend!