GAP ab 2023: Teils geänderte Auszahlungstermine aufgrund Ein-Antrag-System
Mit Beginn der neuen GAP-Periode 2023-2027 wurde das bisherige zweiteilige Beantragungssystem bestehend aus Herbstantrag und Mehrfachantrag auf ein Ein-Antrag-System umgestellt. Davon unberührt blieben Termin und Umfang der Hauptauszahlung im Dezember des Antragsjahres, wo 100% der Direktzahlungen, 75% der ÖPUL-Zahlungen (exkl. Zwischenfruchtbegrünung) sowie 75% der Ausgleichszulage ausbezahlt werden. Damit bleibt Österreich im EU-Vergleich einer jener wenigen Mitgliedstaaten, die im noch laufenden Antragsjahr bereits den Großteil der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erbrachten Leistungen abgelten.
Vorverlegung des Auszahlungszeitpunktes für Zwischenfruchtbegrünungen
Neben der Vorverlegung des Fristendes für die MFA-Antragstellung um ein Monat hat sich insbesondere die Beantragung der Varianten für die ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau (ZWF)“ geändert (siehe nachstehende Tabelle). Bisher mussten die Begrünungsvarianten stets im nachfolgenden Herbstantrag beantragt werden und wurden daher erst im Dezember des Folgejahres (zu 75%) bzw. im April des nachnachfolgenden Jahres (restlichen 25%) ausbezahlt.
Mit Mehrfachantrag (MFA) 2023 ist es nun möglich die ZWF-Begrünungsvarianten bereits im Mehrfachantrag des jeweiligen Antragsjahres zu beantragen, also beispielsweise im MFA 2023 für den Anbau im Sommer/Herbst 2023. Diese Umstellung ermöglicht es die Abgeltung für die Zwischenfruchtvarianten deutlich früher als bisher sowie gleich zu 100% auszubezahlen. Im Vergleich MFA 2021 (gelb in nachstehender Tabelle) zu MFA 2023 (dunkelgrün in nachstehender Tabelle) konnte die Auszahlung um sechs Monate (bisher 75% im Dezember) beziehungsweise 10 Monate (bisher 25% in April) vorverlegt werden. Die Zwischenfruchtbegrünung im Mehrfachantrag 2022 (hellgrün in nachfolgender Tabelle) stellt eine Hybrid-Lösung dar, welche die Umstellung auf das Ein-Antrag-System mit sich gebracht hat.
Mit Mehrfachantrag (MFA) 2023 ist es nun möglich die ZWF-Begrünungsvarianten bereits im Mehrfachantrag des jeweiligen Antragsjahres zu beantragen, also beispielsweise im MFA 2023 für den Anbau im Sommer/Herbst 2023. Diese Umstellung ermöglicht es die Abgeltung für die Zwischenfruchtvarianten deutlich früher als bisher sowie gleich zu 100% auszubezahlen. Im Vergleich MFA 2021 (gelb in nachstehender Tabelle) zu MFA 2023 (dunkelgrün in nachstehender Tabelle) konnte die Auszahlung um sechs Monate (bisher 75% im Dezember) beziehungsweise 10 Monate (bisher 25% in April) vorverlegt werden. Die Zwischenfruchtbegrünung im Mehrfachantrag 2022 (hellgrün in nachfolgender Tabelle) stellt eine Hybrid-Lösung dar, welche die Umstellung auf das Ein-Antrag-System mit sich gebracht hat.
Der Auszahlungstermin im Juni wurde gewählt, da er den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine vollständige Auszahlung der Zwischenfruchtbegrünung darstellt und insgesamt vor dem Hintergrund geänderter EU-Vorgaben eine möglichst korrekte Zahlung der GAP-Mittel sicherstellt. Wie bisher werden bei den Auszahlungsterminen auch etwaige Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt (bspw. infolge Beantragungsänderungen durch Vor-Ort-Kontrollen). Detaillierte Informationen zu den erhaltenen GAP-Zahlungen finden sich in den Mitte Jänner versendeten Bescheiden und Mitteilungen sowie im seit Anfang Februar im eAMA bereitgestellten ÖPUL-Abrechnungsreport.