Förderung für Investitionen in Weinbaubetrieben
Die Anträge können ausschließlich auf elektronischem Weg unter www.eama.at mit einem Online-Formular eingebracht werden. Die Fertigstellung der Arbeiten muss bis spätestens 31. Mai 2023 erfolgen.
Gefördert werden Technologien zur Rotweinverarbeitung, Einrichtungen zur Gärsteuerung und Maischetemperierung, Klärungseinrichtungen, Einrichtungen zur Trubaufbereitung, Flaschenabfüllanlagen, Abbeermaschinen und Sortiereinrichtungen, Weinpressen, Lagertanks, Einrichtungen zur Mostkonzentration sowie zur Verringerung des Alkoholgehalts.
Näheres unter: www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#weinmarktordnung.
Gefördert werden Technologien zur Rotweinverarbeitung, Einrichtungen zur Gärsteuerung und Maischetemperierung, Klärungseinrichtungen, Einrichtungen zur Trubaufbereitung, Flaschenabfüllanlagen, Abbeermaschinen und Sortiereinrichtungen, Weinpressen, Lagertanks, Einrichtungen zur Mostkonzentration sowie zur Verringerung des Alkoholgehalts.
Näheres unter: www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#weinmarktordnung.