Antrag auf Zuschuss infolge eines Frostschadens 2024 bis 07.10.2024 möglich
Bedingungen für eine Anspruchsberechtigung
• Gültige Betriebsnummer
• Formloser Antrag
• Frostschadensausmaß von mindestens 40%
- Das Vorliegen einer Betriebsnummer mit Bewirtschafter-Stammdaten inkl. Bankverbindung bei der AMA ist Voraussetzung für eine Fördergewährung!
- Hinweis: Ein Bewirtschafterwechsel bei gleichbleibender Betriebsnummer fällt nicht unter diese Ausnahmeregelung!
• Formloser Antrag
• Frostschadensausmaß von mindestens 40%
Eine Versicherung gegen Spätfrost schließt von der Anspruchsberechtigung nicht aus!
Der Zuschuss muss mit einem formlosen Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bis spätestens 07. Oktober 2024 beantragt werden:
- Per Post (Adresse: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II/7, Stubenring 12, 1010 Wien)
- Per E-Mail: johann.unger@bml.gv.at
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
1. Betreff: Antrag auf Zuschuss infolge Frostschadens 2024
2. Name/Firma, Betriebsnummer und Anschrift der antragstellenden Person, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse (bei juristischen Personen auch den Namen der vertretungsbefugten Person)
3. Geschätzter Gesamtertrag der Erntemeldung 2024 in kg
4. Anzahl der ertragsfähigen bewirtschafteten ha in der Erntemeldung 2024
5. Durchschnittsertrag der Erntemeldung 2023 in kg pro ha ertragsfähiger Fläche
6. War die antragstellende Person (bzw. Betriebsnummer) im Jahr 2023 nicht zur Abgabe einer Erntemeldung verpflichtet, so sind die Gründe dafür am Antrag anzugeben (z.B.: Neuübernahme des Betriebs 2024, etc.); siehe dazu auch Punkt 2.1
7. Beschreibung des Frostschadenereignisses oder der Frostschadensereignisse: Ort (Feldstück, Parzelle, ...), Zeitpunkt (Datum, ungefähre Uhrzeit), Ausmaß der Schädigung, Größe der geschädigten Fläche in m², allfällige weitere Angaben
8. Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt werden. Ein Excel-Blanko-Antrag als Hilfestellung für die Antragsteller:innen steht am Ende dieses Beitrags zum
Download bereit.
Kontrolle: Die Angaben zur Erntemeldung 2023 werden sofort nach Antragstellung auf Basis der abgegebenen Erntemeldung 2023 überprüft.
2. Name/Firma, Betriebsnummer und Anschrift der antragstellenden Person, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse (bei juristischen Personen auch den Namen der vertretungsbefugten Person)
3. Geschätzter Gesamtertrag der Erntemeldung 2024 in kg
4. Anzahl der ertragsfähigen bewirtschafteten ha in der Erntemeldung 2024
5. Durchschnittsertrag der Erntemeldung 2023 in kg pro ha ertragsfähiger Fläche
6. War die antragstellende Person (bzw. Betriebsnummer) im Jahr 2023 nicht zur Abgabe einer Erntemeldung verpflichtet, so sind die Gründe dafür am Antrag anzugeben (z.B.: Neuübernahme des Betriebs 2024, etc.); siehe dazu auch Punkt 2.1
7. Beschreibung des Frostschadenereignisses oder der Frostschadensereignisse: Ort (Feldstück, Parzelle, ...), Zeitpunkt (Datum, ungefähre Uhrzeit), Ausmaß der Schädigung, Größe der geschädigten Fläche in m², allfällige weitere Angaben
8. Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt werden. Ein Excel-Blanko-Antrag als Hilfestellung für die Antragsteller:innen steht am Ende dieses Beitrags zum
Download bereit.
Kontrolle: Die Angaben zur Erntemeldung 2023 werden sofort nach Antragstellung auf Basis der abgegebenen Erntemeldung 2023 überprüft.
Der geschätzte Ertrag 2024 und die angegebene ertragsfähige Fläche 2024 wird später mit den tatsächlichen Daten der Erntemeldung 2024 verglichen. Ergeben sich Abweichungen zum geschätzten Ertrag und damit ein Schadensausmaß von weniger als 40% bzw. eine andere Stufe des Schadensausmaßes, wird der unrechtmäßig ausbezahlte Zuschuss rückgefordert.
Die Bundeskellereiinspektion wird - vor allem bei unglaubwürdigen Angaben im Antrag - eine Vor-Ort-Kontrolle bei der antragstellenden Person durchführen.
Förderhöhe:
Schadensausmaß in Prozent (Minderertrag) Betrag je ha in Euro
40 - 60% 2.189 60
bis 80% 3.063
über 80% 3.938
Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2024, spätestens jedoch bis 31. Jänner 2025. Über das Ergebnis der Berechnung wird von der AMA per Bescheid informiert.
Für Fragen und Hilfestellung bei der Beantragung des Zuschusses steht Ing. Johann UNGER im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Tel.-Nr.: 01/71100-602847 bzw. E-Mail: johann.unger@bml.gv.at) gerne zur Verfügung!
Weitere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen unter: https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#24480
Schadensausmaß in Prozent (Minderertrag) Betrag je ha in Euro
40 - 60% 2.189 60
bis 80% 3.063
über 80% 3.938
Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2024, spätestens jedoch bis 31. Jänner 2025. Über das Ergebnis der Berechnung wird von der AMA per Bescheid informiert.
Für Fragen und Hilfestellung bei der Beantragung des Zuschusses steht Ing. Johann UNGER im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Tel.-Nr.: 01/71100-602847 bzw. E-Mail: johann.unger@bml.gv.at) gerne zur Verfügung!
Weitere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen unter: https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#24480