Bodennahe Gülleausbringung - Tipps zur Mengenangabe im MFA
Nach Vor-Ort-Kontrolle nur noch Erhöhung möglich
Wurde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt ist eine Reduktion der im MFA angegebenen Menge nämlich nicht mehr möglich und kann bei zu großer Abweichung zu hohen Sanktionen führen. Eine prämienfähige Korrektur der angegebenen Wirtschaftsdüngermenge nach oben, sprich eine Erhöhung, ist hingegen auch nach einer Vor-Ort-Kontrolle bis 30. November uneingeschränkt möglich.
Zentraler Beitrag zur Verringerung der Ammoniak-Emission
Jeder Betrieb, welcher an dieser Maßnahme teilnimmt, und jeder m³ Gülle, welcher im Rahmen dieser Maßnahme ausgebracht wird, leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der notwendigen Ammoniak-Emissions-Reduktion und erhöht die Düngewirkung auf der Fläche. Betriebe, mit geeigneter Flächenausstattung und -bewirtschaftung, wird daher nahegelegt einen Einstieg in diese freiwillige Maßnahme zu prüfen.