Bescheide zur Bgld. Baulandmobilisierungsabgabe: Informationen, Ausnahmen und Beratungsmöglichkeiten für Grundeigentümer
Für die Land- und Forstwirtschaft ist im § 24a Abs. 13 eine Ausnahmetatbestimmung vorgesehen. Diese Bestimmung bezieht sich auf unbebaute Baulandgrundstücke, die
Wurde dieser Ausnahmetatbestand nicht im Bescheid berücksichtigt, haben die Landwirte die Möglichkeit in den jeweiligen Bezirksreferaten der Bgld. Landwirtschaftskammer vorzusprechen und eine entsprechende Beschwerde zu verfassen.
- unmittelbar an bebaute Grundstücke angrenzen,
- mit diesem gemeinsam genutzt werden und
- dieselben Eigentumsverhältnisse aufweisen.
Wurde dieser Ausnahmetatbestand nicht im Bescheid berücksichtigt, haben die Landwirte die Möglichkeit in den jeweiligen Bezirksreferaten der Bgld. Landwirtschaftskammer vorzusprechen und eine entsprechende Beschwerde zu verfassen.
Folgende Termine sind für die Bezirke Güssing und Jennersdorf bereits vorgesehen:
09.09.2025 09:00 – 12:00 Uhr Landwirtschaftliches Bezirksreferat Güssing/Jennersdorf
24.09.2025 09:00 – 12:00 Uhr Landwirtschaftliches Bezirksreferat Güssing/Jennersdorf
Weitere Termine, auch für die anderen Bezirke, werden bekanntgegeben.
24.09.2025 09:00 – 12:00 Uhr Landwirtschaftliches Bezirksreferat Güssing/Jennersdorf
Weitere Termine, auch für die anderen Bezirke, werden bekanntgegeben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die betroffenen Landwirte eine persönliche Beratung bei den Bezirkssprechtagen auf den Bezirkshauptmannschaften wahrnehmen können.
Weiters hat das Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Hotline installiert, an welche sich die betroffenen Bürger wenden können.
Weiters hat das Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Hotline installiert, an welche sich die betroffenen Bürger wenden können.
Baulandmobilisierungs-Hotline
+43 57 600 Klappe 1025
Montag bis Donnerstag, 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 7:30 Uhr – 13:00 Uhr
Montag bis Donnerstag, 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 7:30 Uhr – 13:00 Uhr