Beantragung der Genehmigung einer Weingarten-Neuanpflanzung
Falls im Jahr 2024 die Neuauspflanzung eines Weingartens durchgeführt werden soll, jedoch kein Pflanzrecht (aus einer vorangegangenen Rodung), das in eine Genehmigung umgewandelt werden kann, zur Verfügung steht, besteht zwischen 15. Jänner und 15. Februar 2024 die Möglichkeit im INVEKOS-GIS einen Antrag auf Genehmigung einer Neuauspflanzung zu stellen. Im Vorfeld zu diesem Antrag müssen allfällige Digitalisierungsarbeiten (Veränderung von Größe und Lage des auszupflanzenden Schlages) erledigt sein.
Dafür kann keine Umstellungsbeihilfe gewährt werden!
Der Weingarten ist innerhalb der mitgeteilten Frist (drei Jahre ab Genehmigungs-Erteilung) vollständig auszupflanzen, da sonst eine Verwaltungsstrafe verhängt wird.
Nähere Informationen zu Meldungen und Anträgen über eAMA anbei unter Links.
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Hilfe von den Weinbauberatern
Die Weinbauberater der Burgenländischen Landwirtschaftskammer sind bei der Antragstellung gerne behilflich. Pro angefangener halber Stunde wird ein Pauschalbetrag von 20 Euro verrechnet. Dafür ist eine Terminvereinbarung im zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat zwingend erforderlich.
Kontakt
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Ing. Verena Klöckl, BA MA
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
verena.kloeckl@lk-bgld.at
T 02682/702-652
M 0664/4102652
F 02682/702-690