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Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 2/2025

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26.02.2025 | von DI Hubert Köppl

Raps - Erster Rüsslerflug am 24. Februar.

Raps- Gefleckte Kohltriebrüssler in Gelbschale.jpg © LK OÖ/Köppl
Raps- Gefleckte Kohltriebrüssler in Gelbschale © LK OÖ/Köppl
Am Montag den 24. Februar und teilweise auch am Tag darauf gab es je nach Region und Lage der Felder den ersten Zuflug der Gefleckten Kohltriebrüssler. In den nächsten Tagen werden die Temperaturen wieder sinken und die Käfer werden sich in den Rapspflanzen verstecken. Vorerst sind die Käfer noch nicht in Eilage, eine Behandlung ist noch nicht notwendig.
 
Über www.warndienst.at kann die Prognose des Zufluges und der Eiablage abgerufen werden. Damit können eventuell notwendige Behandlungen noch besser terminisiert werden. Basis der Prognose ist das Programm proPlant, welches sich in der Praxis in den vergangenen Jahrzehnten bewährt hat.
Warndienst Prognosedaten.png © LK OÖ/Köppl
Warndienst Prognosedaten © LK OÖ/Köppl
Es ist enorm wichtig den Erstflug festzustellen. Die Gelbschalen sind daher aufzustellen und regelmäßig zu kontrollieren. Der Gefleckte Kohltriebrüssler fliegt aus der Streuschicht zu, der Große Rapsstängelrüssler aus dem Rapsschlag des Vorjahres.
Optimale Flugbedingungen sind mindestens 5 - 6 °C Bodentemperatur und 12 - 13 °C Lufttemperatur.
 
Die Gelbschalen (mit Gitter!) sollen zur Hälfte mit Wasser und etwas Spülmittel gefüllt sein. Optimal wäre es, eine Gelbschale auf dem Rapsschlag des Vorjahres und weitere am Rand bzw. im Feld des heurigen Schlages aufzustellen. Gelbschalen mit intensiver gelber Falle sind besser fängig als ausgebleichte.
Raps-Gefl.Kohltriebrüssler.jpg © LK OÖ/Köppl
Raps-Gefl.Kohltriebrüssler © LK OÖ/Köppl
Gefleckter Kohltriebrüssler - Kennzeichen: heller Punkt am Rücken und rostbraune Füße. Längerer Reifungsfraß, 5 - 10 Tage; Schadschwelle 15 Käfer pro Gelbschale in drei Tagen.
 
Großer Rapsstängelrüssler - Kennzeichen: hellgraue Farbe, dunkle Füße, kein heller Punkt am Rücken; Kurzer Reifungsfraß, 2 - 3 Tage; Schadschwelle 5 Käfer pro Gelbschale in drei Tagen.
Raps-Großer Rapsstängelrüssler.jpg © LK OÖ/Köppl
Raps-Großer Rapsstängelrüssler © LK OÖ/Köppl
Erst bei Überschreiten der wirtschaftlichen Schadensschwellen und prognostizierter Eiablage soll eine Behandlung erfolgen. Wird die Schadschelle beim Großen Rapsstängelrüssler überschritten, ist wegen der raschen Eiablge sofort zu reagieren. Stängelrüsslerlarven können mit Pyrethroiden nicht mehr bekämpft werden. Aktuell sind noch keine Glanzkäfer in der Gelbschale, daher können synthetische Pyrethroide der Klasse II eingesetzt werden (z.B. 50 ml/ha Cymbigon Forte, 62,5 ml/ha Decis Forte, 0,3 l/ha Delta Super, 75 ml/ha Karate Zeon, 80 ml/ha Nexide, 300 ml/ha Sumi Alpha/Sumicidin Top - die detaillierten Bienenschutzauflagen der einzelnen Produkte sind zu beachten). Bei Pyrethroiden ist ein Netzmittelzusatz erforderlich. Für die Beimengung von Bittersalz und Bor ist Raps immer dankbar. Sollten eventuell doch schon viele Rapsglanzkäfer in der Gelbschale sein, so soll aus Resistenzgründen 0,2 l/ha Trebon 30 EC verwendet werden. Dieses Produkt darf aber bei blühenden Unkräutern nicht zum Einsatz gelangen.
 
Im Download finden Sie auch eine Bonituranleitung zu den einzelnen Rapsschädlingen.
Ungräser in abgefrosteter Zwischenfrucht.jpg © LK OÖ/Köppl
Ungräser in abgefrosteter Zwischenfrucht © LK OÖ/Köppl

Glyphosateinsatz

Je nach Anbaudatum der Zwischenfrucht war die Unkrautunterdrückung unterschiedlich. Über den Winter sind in der Regel viele Zwischenfrüchte gut abgefrostet, es gibt aber auch Bestände mit noch grünen Pflanzen. Die Anwendung von glyphosathältigen Produkten zum Abwelken von eventuell auch vorhandenen Unkräutern darf nur erfolgen, wenn die Begrünung zuvor "mechanisch beseitigt" wurde (Häckseln, Walzen oder ein Einsatz von anderen Bodenbearbeitungsgeräten), wobei der Frost auch als eine mechanische Beseitigung gilt. Alle Pflanzen, die nicht aktiv angesät wurden (z.B. Ausfallgetreide, Ausfallraps, Unkräuter und Ungräser), dürfen ohne vorherige Bodenbearbeitung abgewelkt werden.
 
Generell soll der Einsatz von glyphosathältigen Produkten sehr sparsam erfolgen. Vor Zuckerrübe und vor anderen Kulturen, wo nach dem Anbau sehr wenige Produkte zur Verfügung stehen oder die vorhandenen Produkte große Unkrautpflanzen nicht mehr erfassen, wird in manchen Fällen ein Abwelken der vorhandenen Unkräuter oder der gut entwickelten Pflanzen der Vorkultur notwendig werden (Ausfall Raps, Ausfall Gerste, große Kamillestöcke). Wo Conviso-Rübe angebaut wird, erfasst das Nachauflaufherbizid Conviso One auch leicht größere Unkräuter und nicht abgefrostete Zwischenfrüchte. In Mais ist die Herbizidpalette relativ groß, sodass mit den vorhandenen Produkten die Unkrautpalette gut erfasst werden kann.
 
Seit zwei Jahren sind Produkte mit höheren Wirkstoffgehalten am Markt. Roundup Future (500 g/l Glyposat, 2,4 l/ha) und Clinic Xtreme (540 g/l, 2,5 - 4 l/ha) sind lt. Firmeninformation sehr gut formuliert und braucht keinen Zusatz von Netzmitteln oder anderen Additiven. Die Wirkung gegen die Unkräuter soll auch rascher eintreten und Nachttemperaturen bis -4 °C schaden nicht, wenn am Tag wüchsige Witterung herrscht. Die Ausbringung soll konzentriert mit bis ca. 200 l/ha Wasser erfolgen. Bei Samenunkräutern kann eine Bodenbearbeitung (bei idealen Witterungsbedingungen) nach zwei Tagen erfolgen.
 
Von der fachlichen Seite ist für die Produkte mit 360 g/l Wirkstoff zu sagen, dass ein Einsatz möglich ist, sobald die Nachtemperaturen nicht mehr unter -3 °C fallen, warme Tage in Aussicht sind und die Unkräuter wieder aktiv zu wachsen beginnen. Folgt dem Einsatz eine längere kühle Phase mit Nachtfrösten, so tritt der Absterbeprozess der Unkräuter relativ langsam ein. In der Vergangenheit hat gezeigt, dass bei längeren Frostphase mit Nachttemperaturen unter -3 °C die Wirksamkeit nicht zufriedenstellend war. Hier soll mit dem Einsatz noch zugewartet werden. Wichtig ist bei Präparaten mit 360 g/l Wirkstoff eine 2%ige Ausbringung, d.h. bei z.B. 2 bis 3 l/ha Produkt in 150 bis maximal 200 l/ha Wasser. Verbessert wird die Wirkung v.a. bei kostengünstigen Produkten durch die Beimengung eines Netzmittels. Eine Bodenbearbeitung kann bei kleiner Verunkrautung je nach Witterung nach 2 bis 5 Tagen erfolgen, Wurzelunkräuter wie Quecke werden erst nach 10 bis 14 Tagen nachhaltig geschädigt.
 
Einige glyphosathältige Produkte müssen im heurigen Jahr aufgebraucht werden, Clinic Free bis 19.9. (Ersatz Clinic Xtreme), Roundup Powerflex und Roundup Ultra bis 21. September (Ersatz Roundup Future), Durano/Durano TF bis 19.9. (Ersatz Durano SL) und Glyfos bis 15. Dezember. Zu beachten ist auch, dass die Produkte Boom efekt, Glyphoxx 360 TF, Landmaster 360 TF, Rosate Clean 360, welche bis 24. September 2024 gekauft wurden, noch mit der "alten" Aufwandmenge von 3 - 10 l/ha zur Kulturvorbereitung im Ackerbau bis 14. September 2025 eingesetzt werden dürfen, bei neuer Ware sind nur mehr 2 l/ha zugelassen. Eine Kombination mit anderen glyphosatehältigen Produkten ist möglich. Eine Tabelle über den aktuellen Zulassungsstand finden Sie im Download.

Unkraut- und Ungrasbekämpfung im Getreide

Die Witterung in den nächsten Tagen ist noch nicht optimal für den Herbizideinsatz. Wenn die Temperaturen wieder steigen und es besteht ein Problem mit Ungräsern wie Ackerfuchsschwanzgras oder Ray-/Weidelgräsern, soll mit der Behandlung nicht allzu lange zugewartet werden. Mehr Informationen dazu gibt es in der nächsten Aussendung.
Kümmel mit Kamilleverunkrautung und Ehrenpreis.jpg © LK OÖ/Köppl
Kümmel mit Kamilleverunkrautung und Ehrenpreis © LK OÖ/Köppl

Notfallzulassungen

Im Ölkürbis wurde Spectrum im VA-Verfahren zur flächigen Anwendung zugelassen. In diesem Link (Notfallzulassung von Spectrum für vollflächige Anwendung in Ölkürbis | Landwirtschaftskammer Niederösterreich)  gibt es dazu nähere Informationen.
Lentipur 500 wurde in Kümmel, Koriander, Anis, Fenchel und Dille (zur Samenutzung) wieder vom 15. März bis 15. Mai 2025 mit 2 l/ha ab dem 3. entfalteten Fiederblatt zugelassen. Es darf nur einmal in der Vegetationsperiode eingesetzt werden. Eine Anwendung auf seichtgründigen, sandigen oder schwach humosen Böden (Humusgehalt kleiner als 1,5%) ist nicht erlaubt.
 
Für beide Produkte gilt: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Downloads zum Thema

  • Bonituranleitung Rapsschädlinge Frühjahr PDF 288,28 kB
  • Registrierungsauflagen Glyphosate-Produkte PDF 84,04 kB
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