Wein-Ab-Hof-Verkauf ab 22. November 2021
Der Wein-Ab-Hof-Verkauf ist weiterhin möglich, sofern die bereits bekannten Hygienemaßnahmen, wie etwa das Tragen einer FFP2-Maske und ein Mindestabstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen, eingehalten werden.
Ein kurzer Probeschluck für die Kaufentscheidung kann einer Kundin/einem Kunden zugestanden werden. Weinverkostungen und Ähnliches sind laut aktuell geltender Verordnung nicht zugelassen.