Investitionsförderung für Weinbaubetriebe
Wird der Zahlungsantrag nicht fristgerecht eingereicht, wird der Förderwerber für das laufende und das folgende Kalenderjahr von der Teilnahme an der Fördermaßnahme 58-01 bzw. 58-02 ausgeschlossen.
Der Durchführungszeitraum beginnt mit der Antragstellung.
Leistungen, die vor der Einreichung des Förderantrags oder erst nach Ablauf des Durchführungszeitraums umgesetzt werden, sind nicht förderfähig. Achtung beim Lieferschein-Datum!!
Das Rechnungs- und Zahlungsdatum einer fristgerecht erbrachten Leistung kann außerhalb des Durchführungszeitraums liegen. Vor der Antragstellung geleistete Zahlungen sind jedoch nur zulässig, wenn es sich um Anzahlungen handelt, die nicht mehr als sechs Monate vor dem Datum der Antragstellung erfolgt sind. Maßgeblich für die Förderfähigkeit der eingereichten Kosten ist das Datum der Leistungserbringung (Lieferschein). Der Zeitpunkt der Leistungserbringung muss auf der Rechnung angedruckt sein oder durch einen Lieferschein nachgewiesen werden.
ACHTUNG: Bei Krediten ist darauf zu achten, dass die Zahlungen durch die förderwerbende Person erfolgen und nicht durch das Bankinstitut (der Zahlungsnachweis muss auf die förderwerbende Person lauten).
Der Durchführungszeitraum beginnt mit der Antragstellung.
Leistungen, die vor der Einreichung des Förderantrags oder erst nach Ablauf des Durchführungszeitraums umgesetzt werden, sind nicht förderfähig. Achtung beim Lieferschein-Datum!!
Das Rechnungs- und Zahlungsdatum einer fristgerecht erbrachten Leistung kann außerhalb des Durchführungszeitraums liegen. Vor der Antragstellung geleistete Zahlungen sind jedoch nur zulässig, wenn es sich um Anzahlungen handelt, die nicht mehr als sechs Monate vor dem Datum der Antragstellung erfolgt sind. Maßgeblich für die Förderfähigkeit der eingereichten Kosten ist das Datum der Leistungserbringung (Lieferschein). Der Zeitpunkt der Leistungserbringung muss auf der Rechnung angedruckt sein oder durch einen Lieferschein nachgewiesen werden.
ACHTUNG: Bei Krediten ist darauf zu achten, dass die Zahlungen durch die förderwerbende Person erfolgen und nicht durch das Bankinstitut (der Zahlungsnachweis muss auf die förderwerbende Person lauten).