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17.10.2019 | von Detlev Lachmann

Umstellung auf einen digitalen Weinbaukataster

Laut EU-VO und durch die Anpassung des burgenländischen Weinbaugesetzes wird eine verpflichtende, lagegenaue Digitalisierung aller Weingartenflächen inklusive Erhebung der Sorte und Auspflanzjahr im Burgenland erforderlich.

© LK Bgld
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Gesetzliche Grundlage

Mit der Veröffentlichung des geänderten Weinbaugesetzes im Burgenland, wird es für jeden Weinbautreibenden erforderlich, bis zum Mehrfachantrag-Flächen 2020 seine gesamten bewirtschafteten Weingartenflächen in digitaler Form bekanntzugeben. Diese Flächendaten sind im sogenannten Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) zu erfassen. Dieses System besteht seit dem Jahr 1995, darin sind alle beihilfefähigen Flächen in Österreich, für welche Ausgleichszahlungen beantragt werden können, lagegenau erfasst.

Die Bezirkshauptmannschaften als weinbaukatasterführende Behörde werden alle Weinbautreibenden über diesen notwendigen Umstand noch in diesem Jahr schriftlich informieren. Die erforderliche Flächendigitalisierung kann durch den Weinbautreibenden selbsttätig (persönlicher eAMA-Zugang notwendig) erledigt werden. Außerdem bietet die Burgenländische Landwirtschaftskammer den Weinbautreibenden eine entsprechende Hilfestellung an.

Derzeitige Situation und Stand der Umsetzung

Aktuell sind im Burgenland bereits rund 11.000 ha Weingartenfläche im INVEKOS beantragt. Das entspricht ungefähr 82% der gesamten Weingartenfläche im Bundesland. Das heißt, es müssen rund 2.350 ha an Weingartenflächen gänzlich neu im INVEKOS erhoben werden, um alle Weingartenflächen des Burgenlandes in den digitalen Weinbaukataster überführen zu können.

Stammdatenerhebung bzw. –aktualisierung

Damit die Flächendigitalisierung im INVEKOS erfolgen kann, müssen zuerst die Stammdaten neu angelegt bzw. wenn schon vorhanden, auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Diese Änderungen sind nur in den Landw. Bezirksreferaten durchführbar! Diesbezüglich erhalten alle Weinbautreibenden ein Schreiben von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und werden darin ersucht, sich bei erforderlichen Anpassungen einen Termin im zuständigen Landw. Bezirksreferat zu vereinbaren. Die Arbeiten für die Stammdatenneuanlage bzw. -aktualisierung sollen ebenfalls bereits im Herbst 2019 starten.

Vorbereitung durch den Weinbautreibenden, welcher die Hilfestellung im Landw. Bezirksreferat in Anspruch nimmt

Jeder Weinbautreibende erhält von der Bezirkshauptmannschaft eine aktuelle Information über die gemeldeten Weinbaukatasterdaten. Für die bevorstehende Erfassung der Weingartenflächen im INVEKOS - Schlagdigitalisierung, Erhebung der Sorte und das Auspflanzjahr – ist die bestmögliche Vorbereitung erforderlich (bei mehreren Sorten auf einem Feldstück ist eine Skizze mit genauen Maßen für die Erhebung relevant!). Die Weinbaukatasterdaten sind vom Weinbautreibenden zu überprüfen bzw. zu ergänzen und müssen zum Digitalisierungstermin in das Landw. Bezirksreferat mitgebracht werden.

Gibt es unterschiedliche Sorten auf einem Feldstück, dann sind diese lagegenau abzugrenzen - jede Sorte ist als eigener Schlag darzustellen (Schlagdigitalisierung). Damit ein geregelter Ablauf für die Digitalisierungstätigkeiten in den Landw. Bezirksreferaten gewährleistet ist, gibt es persönliche Termine für die Durchführung der notwendigen Arbeiten.

Einreichfrist für den Mehrfachantrag Flächen 2020

Mit dem Mehrfachantrag Flächen 2020 muss jeder Weinbautreibende im Burgenland seine Weingartenflächen, sowie Sorte und Auspflanzjahr online über eAMA bekanntgeben. Die Einreichfrist beginnt mit Anfang März 2020 und endet am 15. Mai 2020 (Nachreichfrist bis 9. Juni 2020).

Es werden alle Weinbautreibenden im Burgenland gebeten, auf die Schreiben der Bezirkshauptmannschaft zu reagieren und den Aufforderungen nachzukommen.

Nur so ist eine vollständige Umstellung auf einen digitalen Weinbaukataster zeitgerecht möglich.

Weitere Fachinformation

  • Überdurchschnittliche Weinernte im Jahr 2022
  • Heimischer Weinabsatz erholt sich
  • Burgenländische Weinprämierung – Weindaten-Bekanntgabe nur mehr online möglich
  • Beantragung der Genehmigung einer Weingarten-Neuanpflanzung
  • Erntemeldung 2022
  • GAP-Förderung für Weinbautreibende 2023 – 2027
  • Abgabe der Bestandsmeldung nicht vergessen!
  • Förderung für Investitionen in Weinbaubetrieben
  • Beantragung der Genehmigung einer Weingarten-Neuanpflanzung von 15. Jänner bis 15. Februar 2020 möglich
  • Burgenländisches Weinbaugesetz 2019
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