Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026
Die Antragstellung für den Mehrfachantrag (MFA) 2026 ist seit dem 1. November 2025 möglich. Um den Antrag zu übermitteln, ist eine qualifizierte elektronische Signatur über ID Austria erforderlich. Der Antrag kann ausschließlich über das Online-Portal www.eama.at eingereicht werden.
Vorbereitende Maßnahmen, wie das Digitalisieren von Schlägen und Feldstücken, können weiterhin mit dem klassischen Passwortverfahren durchgeführt werden.
Zur Unterstützung bei der Antragstellung steht eine Feldstücksliste für 2026 zum Download im INVEKOS-GIS bereit, die vorab manuell ausgefüllt werden kann.
Der MFA 2026 ist in dieser Förderperiode die letzte Möglichkeit, bestimmte ÖPUL-Maßnahmen ab dem Förderjahr 2026 in andere, höherwertige ÖPUL-Maßnahmen umzuwandeln. Die Beantragung dafür muss bis spätestens am 31. Dezember 2025 erfolgen.
Vorbereitende Maßnahmen, wie das Digitalisieren von Schlägen und Feldstücken, können weiterhin mit dem klassischen Passwortverfahren durchgeführt werden.
Zur Unterstützung bei der Antragstellung steht eine Feldstücksliste für 2026 zum Download im INVEKOS-GIS bereit, die vorab manuell ausgefüllt werden kann.
Der MFA 2026 ist in dieser Förderperiode die letzte Möglichkeit, bestimmte ÖPUL-Maßnahmen ab dem Förderjahr 2026 in andere, höherwertige ÖPUL-Maßnahmen umzuwandeln. Die Beantragung dafür muss bis spätestens am 31. Dezember 2025 erfolgen.
Zeiträume für die Antragseinreichung 2026 (es gibt keine Nachfristen)
Bis spätestens am 31. Dezember 2025
- ÖPUL-Maßnahmenantrag für neue ÖPUL-Maßnahmen und -Optionen
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen sowie Landschaftselemente, einschließlich der entsprechenden Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung"
- Tierbeantragung für "Gefährdete Nutztierrassen"
- ÖPUL-Angaben, z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag
- Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
- Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
- Alm-/Weidemeldung für Rinder innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb (bis spätestens am 29. Juli 2026)
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
- Bodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge
Für die Einreichung des Mehrfachantrages stehen ein aktuelles Merkblatt und detaillierte Handbücher zur elektronischen Antragserfassung, ergänzt durch praxisorientierte Videoanleitungen, auf der Website der AMA zur Verfügung: www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag. Zusätzlich bietet die Landwirtschaftskammer ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot, um antragstellende Betriebe bestmöglich zu unterstützen.