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Flächenmonitoring: Überprüfungen des MFA starten

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24.06.2025 | von BauernJournal - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Das Flächenmonitoring dient als eine Art “Frühwarnung“ und lässt noch Korrekturen zu. Es gilt, auf einen möglichen Monitoring-Auftrag zu reagieren, um so in der Regel ein besseres Ergebnis zu erzielen als im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle.

Flächenmonitoring via Satelittendaten.jpg © LK Salzburg
Beim Flächenmonitoring werden seit dem MFA 2023 Beantragungen mit vorliegenden Satellitendaten überprüft. © LK Salzburg
Seit einigen Jahren werden mittels Flächenmonitoring bestimmte Beantragungsdaten des MFA mit Sentinel-Satellitendaten verglichen. Wird dabei eindeutig eine Unstimmigkeit festgestellt, entsteht ein sogenannter “roter Schlag“. In diesem Fall wird ein Monitoring-Auftrag erstellt und die antragstellende Person wird von der AMA kontaktiert und hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen entweder
  • die Beantragung laut MFA mit geeigneten Nachweisen, vorrangig Fotos, zu bestätigen oder
  • eine Korrektur des MFA entsprechend der Feststellung aus dem Monitoring durchzuführen oder
  • auch der AMA mitzuteilen, dass die Förderauflage in diesem Fall tatsächlich nicht eingehalten wurde.
Das Flächenmonitoring dient als eine Art “Frühwarnung“ und lässt, je nach Sachverhalt, auch noch Korrekturen zu. Wer auf einen Monitoring-Auftrag reagiert, kann in der Regel ein besseres Ergebnis erzielen als bei einer späteren Feststellung im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK). Es gilt daher auf Monitoring-Aufträge zu reagieren.

Erfahrungen seit 2023

Beim Flächenmonitoring werden seit dem MFA 2023 Beantragungen mit vorliegenden Satellitendaten überprüft. Dies ist ein aufwendiger Prozess, weshalb teilweise erst sehr zeitverzögert eine Abfrage durch die AMA an betroffene Antragsteller erfolgt. Die AMA ist sich dieser Tatsache bewusst und ist bestrebt, diese Zeitspanne bestmöglich zu verkürzen. Leider wurde auch festgestellt, dass manche Förderauflagen in der Praxis nicht korrekt umgesetzt werden. Auffällig sind die mangelnde Flächendeckung von Zwischenfruchtbegrünungen, ein zu hoher Anteil von zu früh gehäckselten/gepflegten Biodiversitätsflächen (mehr als 25% vor dem 1. August) oder nicht ein gehaltene Projektbestätigungsauflagen bei Naturschutzflächen. Das ist sehr gut über Satellitendaten feststellbar - natürlich muss dann ein Auftrag durch die AMA erteilt werden. Wer seine betrieblichen Auflagen kennt und einhält, vermeidet unnötige Monitoring Aufträge. Das schützt den eigenen Betrieb und unterstützt einen effizienten Monitoring-Prozess.
Mäher.jpg © Krone
Wenn eine Fläche gemäht wird, ist dies am Abfall des "Grün-Index“ in den Satellitenbildern belegbar. © Krone

Neuerung ab heuer

Die Erfahrungen zeigen auch, dass das Flächenmonitoring vielfach klare, eindeutige Unstimmigkeiten zur Beantragung erkennt, die von den betroffenen Antragstellern bestätigt oder nicht widerlegt werden können. Ein “klassisches“ Beispiel ist, wenn eine Fläche vor einem festgelegten Termin gehäckselt/gemäht wurde, was durch den Abfall des “Grün-Index“ in den Satellitenbildern zweifelsfrei belegbar ist. Dazu ist dann normalerweise auch kein Gegenbeweis erbringbar. Für solche Sachverhalte kann ab 2025 ein etwas vereinfachter Prozess umgesetzt werden: Als betroffene antragstellende Person muss keine Handlung auf solch einen eindeutigen Monitoring-Auftrag gesetzt werden - die AMA beurteilt die Nichteinhaltung der Auflage ohne Vor-Ort-Kontrolle nach den Regeln der Verwaltungskontrolle. Ein Verstoß wird damit geringer sanktioniert als bei VOK-Feststellung. Man erspart sich dadurch, der AMA mitzuteilen, dass in der Natur fehlerhaft bewirtschaftet wurde - eine Selbstanzeige ist nicht mehr erforderlich.
 
Solch spezielle Aufträge sind in den Mitteilungen der AMA erkennbar durch:
  •  eigene Plausifehler im eAMA
  • gesonderte Kennzeichnung in der AMA-MFA-Fotos-App mit dem Symbol “SAT“
  • angepasste E-Mail-Benachrichtigung

Schlussfolgerungen

Flächenmonitoring entwickelt sich weiter. Die korrekte Einhaltung der Förderauflagen ist das beste Mittel, um nicht von Aufträgen aus dem Monitoring betroffen zu sein. Wird ein Auftrag aufgrund einer Unstimmigkeit zur Beantragung zugestellt, ist genau zu prüfen, ob bzw. wie reagiert werden kann - die Bezirksbauernkammern unterstützen dabei. Bestätigt sich die Nichteinhaltung, kann ab heuer ohne weitere Handlung der Auftrag amtswegig gemäß Verwaltungskontrolle eingestuft werden.

TIPP: AMA-App nutzen

Um schnell und einfach melden bzw. korrigieren zu können, ohne dabei ins eAMA einsteigen zu müssen, ist die AMA-MFA-Fotos-App zu empfehlen. Die App ist über die jeweiligen Stores (je nach Handy z. B. Google Playstore oder App Store) downloadbar. Diese App ist einfach anzuwenden! Die Bekanntgabe der E-Mail-Adresse an die AMA ist für eine Kontaktaufnahme durch die AMA praktisch unerlässlich. Es sollten auch regelmäßig die E-Mails überprüft werden, um informiert zu sein und rechtzeitig handeln zu können.

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Burgenland

  • Flächenmonitoring: Überprüfungen des MFA starten

  • 2. GAP-Teilzahlung überwiesen

  • Aufzeichnungs- und Dokumentationsvorgaben beachten, um Sanktionen zu vermeiden

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

  • Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der GAP 23-27

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

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