Rechtsauskünfte durch die Bundeskellereiinspektion
Um hier eine einheitliche Vorgangsweise und einen bestmöglichen Service für die Fragesteller bieten zu können, wurde das sogenannte „Rechtsauskunftssystem“ der Bundeskellereiinspektion unter der Mail-Adresse rechtsauskunft@bundeskellereiinspektion.at etabliert. Anfragen an diese Mail-Adresse werden von einem Team der für den jeweiligen Themenbereich zuständigen Expertinnen und Experten aus der Kellereiinspektion und dem Ministerium bearbeitet, beantwortet und auch archiviert. Mit diesem Rechtsauskunftssystem soll es möglich sein, Betriebe bei der Auslegung bezeichnungsrechtlicher Fragen wie z.B. Herkünfte, Fantasiebezeichnungen, etc. zu beraten und auf mögliche Konflikte mit den geltenden Rechtsvorschriften hinzuweisen. Die Beantwortung einer Anfrage im Rahmen des Rechtsauskunftssystems ist somit ein Sachverständigen-Gutachten, auf dessen Basis die Bundeskellereiinspektion bei ihren Kontrollen vorgehen wird. Die Letztentscheidung in strittigen Fällen obliegt selbstverständlich weiterhin dem zuständigen Gericht.