Pflanzenschutzwarndienst der Burgenländischen Landwirtschaftskammer - 13. Warnmeldung 2024
Achtung Weinbauern!
Je nach Sorte und Lage ist die Reife sehr unterschiedlich. Beispielsweise ist der St. Laurent schon fast vollständig umgefärbt, Zweigelt schon zu ca. 2/3 und Blaufränkisch beginnt in späteren Lagen gerade erst damit. Bei Peronospora hat sich die Lage wegen der heißen, trockenen Witterung ziemlich beruhigt.
Für die meisten Hauptsorten, welche voraussichtlich in einem Monat geerntet werden, wird das die Abschlussbehandlung sein. Achten Sie bei der Mittelwahl unbedingt auf die gesetzlichen Wartefristen und die max. erlaubte Anzahl an Mittelanwendungen.
Für Spätsorten, die erst ab Mitte September geerntet werden, kann gegen Mitte August noch eine weitere Behandlung notwendig sein. Beide Krankheiten, echter und falscher Mehltau, sollten in den nächsten Tagen nochmals vorbeugend bekämpft werden, vor allem in Anlagen, wo bereits Symptome zu erkennen sind. Das Auftreten der Kirschessigfliege kann ab Weichwerden der Beeren kontrolliert werden. M
ittlerweile wurden erwachsene Zikaden gesichtet. Wir beobachten die Situation laufend. Aktuell ist mit einem Anstieg der Fangzahlen zu rechnen.
Informationen zum Auftreten und zum Entwicklungsstand finden Sie unter: https://rebschutzdienst.at/insect-watch/.
Wer den Gratis-Newsletter Bioweinbau aktuell beziehen möchte, kann sich bei Daniel Pachinger (daniel.pachinger@lk-bgld.at oder 02682 / 702-656) melden.
Für die meisten Hauptsorten, welche voraussichtlich in einem Monat geerntet werden, wird das die Abschlussbehandlung sein. Achten Sie bei der Mittelwahl unbedingt auf die gesetzlichen Wartefristen und die max. erlaubte Anzahl an Mittelanwendungen.
Für Spätsorten, die erst ab Mitte September geerntet werden, kann gegen Mitte August noch eine weitere Behandlung notwendig sein. Beide Krankheiten, echter und falscher Mehltau, sollten in den nächsten Tagen nochmals vorbeugend bekämpft werden, vor allem in Anlagen, wo bereits Symptome zu erkennen sind. Das Auftreten der Kirschessigfliege kann ab Weichwerden der Beeren kontrolliert werden. M
ittlerweile wurden erwachsene Zikaden gesichtet. Wir beobachten die Situation laufend. Aktuell ist mit einem Anstieg der Fangzahlen zu rechnen.
Informationen zum Auftreten und zum Entwicklungsstand finden Sie unter: https://rebschutzdienst.at/insect-watch/.
Wer den Gratis-Newsletter Bioweinbau aktuell beziehen möchte, kann sich bei Daniel Pachinger (daniel.pachinger@lk-bgld.at oder 02682 / 702-656) melden.
Achtung Ackerbauern!
Kontrollieren Sie Ihre Zuckerrübenfelder und setzen Sie bei sichtbarem Befall mit Cercospora eine Bekämpfungsmaßnahme. Der Spritzabstand sollte nicht über 3 Wochen liegen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Internet auf www.betaexpert.at.
Auch Ramularia Blattflecken treten auf und werden mit der Cercosporabehandlung miterfasst.
Kontrollieren Sie Ihre Kulturen auf Ragweedvorkommen. Alle Pflanzen am Feld müssen entfernt werden.
Kartoffel: Spritzabstände bis 3 Wochen vor der Ernte mit max. 8 – 10 Tagen einhalten. Nach zweiter Behandlung mit einer Wirkstoffgruppe zu einem Produkt aus einer anderen Wirkstoffgruppe wechseln.
Stoppspritzung: Ist bereits Krautfäule im Bestand vorhanden, müssen mindestens 2 Stoppspritzungen im Abstand von 3 – 4 Tagen mit Sporen abtötender Wirkung durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei allen Pflanzenschutzmitteleinsätzen die Anwendungsbestimmungen der Produkte, sowie Regeln der guten Pflanzenschutzpraxis. Aktuelle Pflanzenschutzinformationen sind zudem im Internet auf www.warndienst.at abrufbar.
Die Bekämpfungsmaßnahmen gegen Krankheiten und Schädlinge sind dann erfolgreich, wenn sie gezielt (Vegetationszustand beachten) mit ordnungsgemäß adjustierten Geräten und zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt werden.
Wichtig: Bewahren Sie die Aussendungen des Pflanzenschutz-Warndienstes auf, da Integrierter Pflanzenschutz mittlerweile für alle verpflichtend ist. Diese helfen Ihnen im Falle einer Kontrolle bei der Begründung der Maßnahmen.
Alle Empfehlungen, bei denen nicht dezidiert der Hinweis auf Bioweinbau angeführt ist, beziehen sich auf den integrierten Anbau. Die Empfehlungen können, müssen aber nicht, auch für Biobetriebe zutreffen. Biobetriebe müssen sich bei der Behandlung an den gesetzlichen und verbandsinternen Richtlinien orientieren!
Im Zeitraum vom 12. August bis 23. August 2024 läuft wieder eine Bodenuntersuchungsaktion der Bgld. Landwirtschaftskammer. Probensäckchen und Formulare sind in den Bezirksreferaten erhältlich. Außerdem können Bodenprobenbohrer gegen eine geringe Einsatzgebühr ausgeborgt werden.
Da das Aufkommen der Grünen Reiswanze in den nächsten Wochen zunehmen wird, kann die Meldungen von Sichtungen ab sofort über folgenden Link erfolgen. https://warndienst.lko.at/meldungen-zur-gruenen-reiswanze-2024+2500+1109564
Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Internet auf www.betaexpert.at.
Auch Ramularia Blattflecken treten auf und werden mit der Cercosporabehandlung miterfasst.
Kontrollieren Sie Ihre Kulturen auf Ragweedvorkommen. Alle Pflanzen am Feld müssen entfernt werden.
Kartoffel: Spritzabstände bis 3 Wochen vor der Ernte mit max. 8 – 10 Tagen einhalten. Nach zweiter Behandlung mit einer Wirkstoffgruppe zu einem Produkt aus einer anderen Wirkstoffgruppe wechseln.
Stoppspritzung: Ist bereits Krautfäule im Bestand vorhanden, müssen mindestens 2 Stoppspritzungen im Abstand von 3 – 4 Tagen mit Sporen abtötender Wirkung durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei allen Pflanzenschutzmitteleinsätzen die Anwendungsbestimmungen der Produkte, sowie Regeln der guten Pflanzenschutzpraxis. Aktuelle Pflanzenschutzinformationen sind zudem im Internet auf www.warndienst.at abrufbar.
Die Bekämpfungsmaßnahmen gegen Krankheiten und Schädlinge sind dann erfolgreich, wenn sie gezielt (Vegetationszustand beachten) mit ordnungsgemäß adjustierten Geräten und zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt werden.
Wichtig: Bewahren Sie die Aussendungen des Pflanzenschutz-Warndienstes auf, da Integrierter Pflanzenschutz mittlerweile für alle verpflichtend ist. Diese helfen Ihnen im Falle einer Kontrolle bei der Begründung der Maßnahmen.
Alle Empfehlungen, bei denen nicht dezidiert der Hinweis auf Bioweinbau angeführt ist, beziehen sich auf den integrierten Anbau. Die Empfehlungen können, müssen aber nicht, auch für Biobetriebe zutreffen. Biobetriebe müssen sich bei der Behandlung an den gesetzlichen und verbandsinternen Richtlinien orientieren!
Im Zeitraum vom 12. August bis 23. August 2024 läuft wieder eine Bodenuntersuchungsaktion der Bgld. Landwirtschaftskammer. Probensäckchen und Formulare sind in den Bezirksreferaten erhältlich. Außerdem können Bodenprobenbohrer gegen eine geringe Einsatzgebühr ausgeborgt werden.
Da das Aufkommen der Grünen Reiswanze in den nächsten Wochen zunehmen wird, kann die Meldungen von Sichtungen ab sofort über folgenden Link erfolgen. https://warndienst.lko.at/meldungen-zur-gruenen-reiswanze-2024+2500+1109564