Paket für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft
Agrardiesel - Rückvergütung CO2-Bepreisung
Mittelumfang: 134 Mio. Euro vom 4. Quartal 2022 bis Ende 2025.
Inhalt: Pauschale Steuerbegünstigung in Höhe von
Abwicklung: Für das Jahr 2022 war eine Korrektur zum MFA 2022 zwischen 3. November 2022 und 31. Dezember 2022 notwendig. Ab dem MFA 2023 ist eine Antragstellung (inkl. Digitalisierung und Attributierung der Flächen) bis 15. April des jeweiligen Jahres mittels Anhaken der Checkbox “Rückvergütung CO2-Bepreisung“ in der Beilage “MFA-Angaben“ notwendig. Eine separate Angabe der Forstflächen war/ist erforderlich.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA), ab einem Betrag von 1 Euro. Für 2022, 2023 und 2024 ist die Auszahlung gemeinsam im Dezember 2024 vorgesehen. Für das Antragsjahr 2025 ist die Auszahlung im Dezember 2025 geplant.
Inhalt: Pauschale Steuerbegünstigung in Höhe von
- 2,25 Cent je Liter im Jahr 2022,
- 10,5 Cent je Liter im Jahr 2023,
- 13,5 Cent je Liter im Jahr 2024 und
- 16,5 Cent je Liter im Jahr 2025
Abwicklung: Für das Jahr 2022 war eine Korrektur zum MFA 2022 zwischen 3. November 2022 und 31. Dezember 2022 notwendig. Ab dem MFA 2023 ist eine Antragstellung (inkl. Digitalisierung und Attributierung der Flächen) bis 15. April des jeweiligen Jahres mittels Anhaken der Checkbox “Rückvergütung CO2-Bepreisung“ in der Beilage “MFA-Angaben“ notwendig. Eine separate Angabe der Forstflächen war/ist erforderlich.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA), ab einem Betrag von 1 Euro. Für 2022, 2023 und 2024 ist die Auszahlung gemeinsam im Dezember 2024 vorgesehen. Für das Antragsjahr 2025 ist die Auszahlung im Dezember 2025 geplant.
Agrardiesel - temporäre Agrardieselrückvergütung
Mittelumfang: 75 Mio. Euro vom 2. Halbjahr 2023 bis Ende 2025.
Inhalt: Entlastung des Dieseleinsatzes in der Land- und Forstbewirtschaftung, wie es auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten ähnlich vorgenommen wird, in der Höhe von rund 7 Cent/Liter Gasöl (siehe nachstehende Tabelle) aufgeteilt auf drei Vergütungszeiträume:
Abwicklung: Für die Vergütungszeiträume I + II ist ein bis 15. April 2024 eingebrachter MFA 2024 (inkl. Digitalisierung und Attributierung der Flächen) notwendig, für den Vergütungszeitraum III ein MFA 2025 bis 15. April 2025. Eine separate Angabe der Forstflächen war/ist erforderlich.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt ab einem ermittelten Mindestauszahlungsbetrag von 20 Euro durch das Zollamt Österreich. Für die Vergütungszeiträume I + II ist die Auszahlung im Dezember 2024 vorgesehen und für Zeitraum III im Dezember 2025.
Inhalt: Entlastung des Dieseleinsatzes in der Land- und Forstbewirtschaftung, wie es auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten ähnlich vorgenommen wird, in der Höhe von rund 7 Cent/Liter Gasöl (siehe nachstehende Tabelle) aufgeteilt auf drei Vergütungszeiträume:
- Vergütungszeitraum I: 01. Juli 2023 - 31. Dezember 2023
- Vergütungszeitraum II: 01. Jänner 2024 - 31. Dezember 2024
- Vergütungszeitraum III: 01. Jänner 2025 - 31. Dezember 2025
Abwicklung: Für die Vergütungszeiträume I + II ist ein bis 15. April 2024 eingebrachter MFA 2024 (inkl. Digitalisierung und Attributierung der Flächen) notwendig, für den Vergütungszeitraum III ein MFA 2025 bis 15. April 2025. Eine separate Angabe der Forstflächen war/ist erforderlich.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt ab einem ermittelten Mindestauszahlungsbetrag von 20 Euro durch das Zollamt Österreich. Für die Vergütungszeiträume I + II ist die Auszahlung im Dezember 2024 vorgesehen und für Zeitraum III im Dezember 2025.
Durchschnittlicher jährlicher Gasölverbrauch
Bodenbewirtschaftungsart | Gasölverbrauch Liter/ha |
Ackerflächen | 110 |
Zuschlag Hackfrüchte (exkl. Körnermais), Feldgemüse, Gemüse im Freiland, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren | 85 |
Zuschlag Feldfutterbau (inkl. Silo- und Grünmais) | 63 |
Weingärten, Obstanlagen, sonstige Dauerkulturen (Holunder etc.), Reb- und Baumschulen | 310 |
Mähwiesen, -weiden mit mindestens zwei Nutzungen | 145 |
Einmähdige Wiesen, Kulturweiden | 61 |
Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache | 19 |
Forstwirtschaftlich genutzte Flächen | 12 |
Bodenbewirtschaftungsbeitrag
Mittelumfang: 50 Mio. Euro für das Jahr 2024.
Inhalt: Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf Basis des pauschalen Dieselverbrauchs für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzfläche (siehe nachstehende Tabelle).
Abwicklung: Die Beantragung erfolgt automatisch anhand der bis 15. April 2024 mit dem MFA für das Antragsjahr 2024 beantragten und beihilfefähigen Flächen.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt im Dezember 2024 ab einem ermittelten Mindestauszahlungsbetrag von 20 Euro durch die Agrarmarkt Austria.
Inhalt: Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf Basis des pauschalen Dieselverbrauchs für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzfläche (siehe nachstehende Tabelle).
Abwicklung: Die Beantragung erfolgt automatisch anhand der bis 15. April 2024 mit dem MFA für das Antragsjahr 2024 beantragten und beihilfefähigen Flächen.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt im Dezember 2024 ab einem ermittelten Mindestauszahlungsbetrag von 20 Euro durch die Agrarmarkt Austria.
Abgeltungssätze für Bodenbewirtschaftungsbeitrag
Bodenbewirtschaftungsart | Euro/ha |
Ackerflächen | 18,5 |
Zuschlag Hackfrüchte (exkl. Körnermais), Feldgemüse, Gemüse im Freiland, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren | 14,3 |
Zuschlag Feldfutterbau (inkl. Silo- und Grünmais) | 10,6 |
Weingärten, Obstanlagen, sonstige Dauerkulturen (Holunder etc.), Reb- und Baumschulen | 52,1 |
Mähwiesen, -weiden mit mindestens zwei Nutzungen | 24,4 |
Einmähdige Wiesen, Kulturweiden | 10,3 |
Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache | 3,2 |
Sondermittel für mehr Tierwohl
Mittelumfang: 50 Mio. Euro zusätzliche Mittel für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung im GAP-Strategieplan 23-27.
Inhalt: Schaffung zusätzlicher Anreize für Investitionen in den besonders tierfreundlichen Stallbau im Schweinebereich durch Anhebung der Obergrenzen der anrechenbaren Kosten auf 700.000 Euro.
Abwicklung: Automatisch gültig für Förderanträge für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung, die ab dem 01. August 2024 in der Digitalen Förderplattform (DFP) gestellt werden.
Inhalt: Schaffung zusätzlicher Anreize für Investitionen in den besonders tierfreundlichen Stallbau im Schweinebereich durch Anhebung der Obergrenzen der anrechenbaren Kosten auf 700.000 Euro.
Abwicklung: Automatisch gültig für Förderanträge für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung, die ab dem 01. August 2024 in der Digitalen Förderplattform (DFP) gestellt werden.
Die angeführten Maßnahmen basieren auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (MinStG und NEHG samt Durchführungsverordnungen, bzw. Sonderrichtlinien des BML). Der Prozess zur finalen Beschlussfassung bzw. Kundmachung ist je nach Materie unterschiedlich weit gediehen und war zu Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.
Was die Maßnahmen individuell für Ihren Betrieb bedeuten, lässt sich im Entlastungsrechner Agrarpaket Landwirtschaft schnell und unkompliziert ermitteln. -> Hier geht’s zum Online-Entlastungsrechner Agrarpaket Landwirtschaft