Oster- und Brauchtumsfeuer heuer verboten!
Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der COVID19-Krise Maßnahmen getroffen wie
insbesondere das Verbot von Veranstaltungen gemäß § 13 Abs. 1 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
Daher sind Brauchtumsfeuer wie insbesondere Osterfeuer in der derzeitigen Krisensituation nicht möglich und gesetzlich untersagt!
Auch das Verbrennen von biogenen Materialien im privaten Bereich ist untersagt.
Daher sind Brauchtumsfeuer wie insbesondere Osterfeuer in der derzeitigen Krisensituation nicht möglich und gesetzlich untersagt!
Auch das Verbrennen von biogenen Materialien im privaten Bereich ist untersagt.