Nach positiven Abschluss
dieses Ausbildungskurs
es
gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 des Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetzes erhalten den Sachkundenachweis für Pflanzenschutz. Mit diesem Nachweis sind Sie berechtigt eine Ausbildungsbescheinigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde ...
Nach positiven Abschluss
dieses Ausbildungskurs
es
gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 des Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetzes erhalten den Sachkundenachweis für Pflanzenschutz. Mit diesem Nachweis sind Sie berechtigt eine Ausbildungsbescheinigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen. Die Ausbildungsbescheinigung ist Voraussetzung für den Bezug von Pflanzenschutzmitteln und die Durchführung entsprechender Pflanzenschutzarbeiten.
Modul
1: Ökologie, Integrierter Pflanzenschutz, Toxikologie und Umweltverhalten der chem. Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutzmittelkunde, Gesetzliche Bestimmungen für den Pflanzenschutz.
Modul
2: Applikationstechnik, Gerätekunde - Geräteausstattung, Geräteanforderungen, Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte
Modul 3: Unfallverhütung, Schutzausrüstung, Vorsichtmaßnahmen bei der Ausbringung und Manipulation