Kaltluft bringt Frostgefahr bei Obstkulturen mit sich: Erste Schäden im Südburgenland
Die aktuelle Wettersituation lässt befürchten, dass es in dieser Woche von 23. bis 26. März 2020 zu mehreren Frostnächten kommen könnte. Vor allem soll sich bis zur Wochenmitte die Kaltluftzufuhr verschärfen. Die Kulturen der burgenländischen Obstbauern aber auch der Hobbygärtner sind daher enorm gefährdet. Durch den Frost werden die bereits aufgeblühten Blüten geschädigt, was zu einem Ausfall der Ernte führt.
Mit heutigem Stand ist im Obstbau der aktuelle Blüten-/Fruchtentwicklungszustand als äußerst empfindlich einzustufen. Im Weinbau sind noch keine empfindlichen grünen Triebanlagen sichtbar, somit kann für diese Kultur derzeit Entwarnung gegeben werden. Im Südburgenland hat der Frost in der Nacht von Sonntag auf Montag bereits enorme Schäden verursacht. Nach ersten Besichtigungen gibt es bereits Schäden bei Marillen, Pfirsiche, Kirschen und teilweise Äpfeln. Da noch einige Frostnächte bevorstehen, ist der gesamte Schaden erst gegen Ende der Woche abschätzbar.
Es gibt einige Maßnahmen, die unsere Obstbauern gegen diese existenzgefährdenden Frostnächte unternehmen können, um ihre Kulturen zu schützen. Aber auch Hobbygärtner haben die Möglichkeit vorbeugend dem Frost entgegen zu wirken. Anbei werden Frostschutzmaßnahmen für Obstbauern und Hobbygärtner zusammengefasst:
Mit heutigem Stand ist im Obstbau der aktuelle Blüten-/Fruchtentwicklungszustand als äußerst empfindlich einzustufen. Im Weinbau sind noch keine empfindlichen grünen Triebanlagen sichtbar, somit kann für diese Kultur derzeit Entwarnung gegeben werden. Im Südburgenland hat der Frost in der Nacht von Sonntag auf Montag bereits enorme Schäden verursacht. Nach ersten Besichtigungen gibt es bereits Schäden bei Marillen, Pfirsiche, Kirschen und teilweise Äpfeln. Da noch einige Frostnächte bevorstehen, ist der gesamte Schaden erst gegen Ende der Woche abschätzbar.
Es gibt einige Maßnahmen, die unsere Obstbauern gegen diese existenzgefährdenden Frostnächte unternehmen können, um ihre Kulturen zu schützen. Aber auch Hobbygärtner haben die Möglichkeit vorbeugend dem Frost entgegen zu wirken. Anbei werden Frostschutzmaßnahmen für Obstbauern und Hobbygärtner zusammengefasst:
Mögliche Maßnahmen, die getroffen werden können
Bei der direkten Frostabwehr ist zu beachten, dass die Bekämpfungsmaßnahmen von der Art des Frostes abhängig sind. Strahlungsfröste sind besser bekämpfbar, wogegen es bei Windfröste kaum Möglichkeiten gibt, die Kulturen zu schützen.
Räuchern
Das Räuchern ist eine einfache und kostengünstige Methode. Der Effekt beruht darauf, dass durch die Vernebelung die Wärmeabstrahlung vermindert wird und bei Sonnenaufgang die Erwärmung der Zellen verlangsamt wird (weniger Platzen der Zellen). Es ist aber zu beachten, dass ein Effekt nur erzielt werden kann, wenn es sich um einen Strahlungsfrost handelt und eine vollständige Vernebelung der Anlage erreicht wird. Insbesondere wenn Wind dazukommt und es sich nicht um einen reinen Strahlungsfrost handelt, ist die Vernebelung wenig zielführend. Für Staulagen/Kessellagen kann es bei entsprechender Wetterlage ein Versuch wert sein – insbesondere, wenn die Temperaturen nicht allzu tief sinken.
Information der Anrainer
Wenn Maßnahmen gesetzt werden, sollte jedenfalls auch bedacht werden, dass die Anrainer, die betroffene Bevölkerung und die Feuerwehr/Polizei über geplante Aktionen informiert werden und diese auf die besondere Notwendigkeit dieser Notmaßnahme hingewiesen werden.
Frostberegnung im Obstbau
Eine technische Lösung zur Ertragssicherung von Obstanlagen. Obstbauern mit Möglichkeit zur Frostberegnung haben vermutlich alle erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Diese Maßnahme ist nur für größere Betriebe interessant.
Abdeckung mit Vlies, Schilfmatten oder Planen
Diese Maßnahme ist eher für den Hobbybereich und in windgeschützten Lagen anzuwenden.
Bei ersichtlichen Schäden – umgehende Schadensmeldung
Sollten erste Frostschäden an den Kulturen sichtbar sein, dann sollte dies von den versicherten Betrieben der Hagelversicherung mittels Schadensmeldung umgehend gemeldet werden.