Investitionsbeihilfe für Weinbaubetriebe - Antragstellung
Die Gemeinsame Organisation für Agrarmärkte der Europäischen Union ermöglicht eine Beihilfe für Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen von Weinbaubetrieben, wenn die Gesamtleistung des Betriebes dadurch verbessert wird.
Die vollständigen Informationen sind auf den entsprechenden Merkblättern zu finden unter: https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#weinmarktordnung
Die Weinbauberater der Burgenländischen Landwirtschaftskammer bieten ihre Unterstützung beim gesamten Prozess der Antragstellung an. Da die Zahl jener Betriebe, die die Hilfe der Berater in Anspruch nehmen, im Vorhinein schwer abgeschätzt werden kann, wird um eine vorhergehende Terminvereinbarung ersucht.
Die vollständigen Informationen sind auf den entsprechenden Merkblättern zu finden unter: https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#weinmarktordnung
Die Weinbauberater der Burgenländischen Landwirtschaftskammer bieten ihre Unterstützung beim gesamten Prozess der Antragstellung an. Da die Zahl jener Betriebe, die die Hilfe der Berater in Anspruch nehmen, im Vorhinein schwer abgeschätzt werden kann, wird um eine vorhergehende Terminvereinbarung ersucht.