Info betreffend Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte
Auch zahlreiche Nebenerwerbslandwirte wurden gekündigt. Ob sie Arbeitslosengeld bekommen, ist grundsätzlich von der Höhe des Einheitswertes des von ihnen geführten Betriebes abhängig.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn eine (im Zeitraum der Arbeitslosigkeit) zusätzliche Erwerbstätigkeit nicht die Geringfügigkeitsgrenze in der Höhe von 460,66 € monatlich übersteigt.
Bei selbstständiger Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft berechnet sich die Geringfügigkeitsgrenze vom Einheitswert - es werden 3% des Einheitswerts als monatliches Einkommen angenommen. Die maximale Höhe des Einheitswerts beträgt demnach 15.355 € (bei alleiniger Betriebsführung) bzw. 30.710 € (bei gemeinsamer Betriebsführung). Bis zu dieser Grenze besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, darüber nicht.
Achtung: Wenn ein Nebenerwerbslandwirt hingegen von Kurzarbeit betroffen ist, gibt es für die vom AMS bezahlte Förderung keine Zuverdienstgrenze.
Für weitere Fragen wird die Beratung der Rechtsabteilungen der Landwirtschaftskammern empfohlen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn eine (im Zeitraum der Arbeitslosigkeit) zusätzliche Erwerbstätigkeit nicht die Geringfügigkeitsgrenze in der Höhe von 460,66 € monatlich übersteigt.
Bei selbstständiger Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft berechnet sich die Geringfügigkeitsgrenze vom Einheitswert - es werden 3% des Einheitswerts als monatliches Einkommen angenommen. Die maximale Höhe des Einheitswerts beträgt demnach 15.355 € (bei alleiniger Betriebsführung) bzw. 30.710 € (bei gemeinsamer Betriebsführung). Bis zu dieser Grenze besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, darüber nicht.
Achtung: Wenn ein Nebenerwerbslandwirt hingegen von Kurzarbeit betroffen ist, gibt es für die vom AMS bezahlte Förderung keine Zuverdienstgrenze.
Für weitere Fragen wird die Beratung der Rechtsabteilungen der Landwirtschaftskammern empfohlen.