Hochfahren der Landwirtschaftskammer nach dem eingeschränkten Dienstbetrieb infolge der CORONA Krise
Vor-Ort-Beratungen werden nach terminlicher Vereinbarung mit dem zuständigen Berater ab sofort durchgeführt.
Termine für die MFA Abgabe werden in gewohnter Weise vom jeweiligen Bezirksreferat bekanntgeben und organisiert.
Wichtige Hinweise für den eingeschränkten Parteienverkehr
Der Parteienverkehr erfolgt in den nächsten Wochen NUR nach fixer Terminvereinbarung. Bei einem festgelegten Eingang wird durch Anläuten der Einlass veranlasst. Ein entsprechend geschulter Mitarbeiter (geschützt durch Maske) übernimmt die Einschulung des Kunden (Verhaltensregel – Sicherheitsabstand, Handdesinfektion, Maskenpflicht). Sie werden ersucht, eine Maske mitzubringen, gegebenenfalls wird Ihnen eine Einwegmaske zur Verfügung gestellt. Anschließend werden Sie in einen Warteraum gebracht. Um den Aufenthalt im Wartebereich möglichst kurz zu halten, werden Sie um pünktliches Erscheinen ersucht. Auch im Warteraum ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.
Achtung: es soll je Betrieb nur eine Person zur Beratung oder Antragstellung kommen.
Achtung: es soll je Betrieb nur eine Person zur Beratung oder Antragstellung kommen.
Zusammenfassung der Hygienebestimmungen:
• Zugangsbeschränkungen – max. eine Person pro Betrieb
• Einlass (öffnen) nur nach entsprechender Terminvereinbarung
• Der Zugang wird auf einen Eingang, Wartebereich und Büro des betreffenden Beraters beschränkt
• Verpflichtende Verwendung von Desinfektionsmitteln vor Betreten des Büros
• Verwendung Mund-Nasenschutzmasken (nach Möglichkeit eigene mitbringen, wenn dies nicht der Fall ist, wird Ihnen von der Landwirtschaftskammer eine Einwegmaske zur Verfügung gestellt)
• Mindestabstand einhalten (ca. 1,5 m = 2 Armlängen)
• Eigenen Kugelschreiber für Unterschriften mitbringen
• Sie werden ersucht, keine Büroberatung persönlich in Anspruch zu nehmen, wenn im persönlichen Umfeld Kontakt mit Coronaverdächtigen besteht/bestand oder bei Ihnen Krankheitssymptomen feststellbar sind.
• Einlass (öffnen) nur nach entsprechender Terminvereinbarung
• Der Zugang wird auf einen Eingang, Wartebereich und Büro des betreffenden Beraters beschränkt
• Verpflichtende Verwendung von Desinfektionsmitteln vor Betreten des Büros
• Verwendung Mund-Nasenschutzmasken (nach Möglichkeit eigene mitbringen, wenn dies nicht der Fall ist, wird Ihnen von der Landwirtschaftskammer eine Einwegmaske zur Verfügung gestellt)
• Mindestabstand einhalten (ca. 1,5 m = 2 Armlängen)
• Eigenen Kugelschreiber für Unterschriften mitbringen
• Sie werden ersucht, keine Büroberatung persönlich in Anspruch zu nehmen, wenn im persönlichen Umfeld Kontakt mit Coronaverdächtigen besteht/bestand oder bei Ihnen Krankheitssymptomen feststellbar sind.
Außendiensttätigkeit
Die Außendiensttätigkeit (Beratungen vor Ort sowie Versuchsanstellungen, Feststellen von Krankheiten und Schädlingen, Saatgutanerkennung, Aufforstung, amtliche Tätigkeiten, Lokalaugenscheine, Kollaudierungen) findet wieder nach Terminvereinbarung bzw. Anforderung statt, wobei immer die entsprechenden Hygiene- und Abstandsvorschriften einzuhalten sind. Schutzmasken sind zu verwenden. Auf keinen Fall gemeinsame Anreise in einem Fahrzeug! Alles, was nicht zwingend vor Ort zu besprechen ist, soll telefonisch oder schriftlich erfolgen. Haben Sie Verständnis, wenn keine Einladung zu einem Getränk oder Verkostung angenommen werden kann.
Nutzen Sie alternative Kommunikationsweg
Ungeachtet der Möglichkeit ab Mai wieder einen persönlichen Kontakt mit Ihrem Berater zu haben, werden Sie weiter ersucht, die telefonischen und elektronischen Möglichkeiten der Kommunikation zu nützen. Diese Beratungen und auch Antragstellungen haben in den letzten Wochen überraschend gut funktioniert.
Im Sinn der Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 werden Sie ersucht, sich strikt an die Anweisung des Kammerpersonals und die angebrachten Verhaltenshinweise zu halten. Sorgen wir gemeinsam durch Befolgung der Vorschriften für die Gesundheit Ihrer Person, Ihrer Familie, Ihrer Berufskollegen und der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer.
Im Sinn der Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 werden Sie ersucht, sich strikt an die Anweisung des Kammerpersonals und die angebrachten Verhaltenshinweise zu halten. Sorgen wir gemeinsam durch Befolgung der Vorschriften für die Gesundheit Ihrer Person, Ihrer Familie, Ihrer Berufskollegen und der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer.