Förderung der BTV3-Impfung
Die wesentlichen Voraussetzungen bei dieser Aktion sind:
- Anwendung eines zugelassenen BTV3-Impfstoffs, sofern solcher nicht verfügbar ist, dann auch mit Ausnahmegenehmigung.
- Einhaltung aller tierseuchenrechtlichen Bestimmungen.
- Die Eintragung der Impfung im VIS durch die Tierärztin/den Tierarzt oder durch die Behörde nach Übermittlung der Impflisten durch die Tierärztin/den Tierarzt.
- Impfungen werden mit 1 Euro pro Impfdosis rückwirkend ab dem 01. August 2024 gefördert.
- Beihilfeanträge sind von der Tierhalterin bzw. vom Tierhalter an das Amt der burgenländischen Landesregierung zu übermitteln (per Post oder E-Mail).
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 10 - Gesundheit
Referat Veterinärdirektion und Tierschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a10-veterinaer@bgld.gv.at
Tel.-Nr.: 057/600-2681 - Die Aktion ist befristet, Beihilfeanträge müssen bis spätestens 16. Dezember 2024 eingebracht werden. Die Abrechnung der Beihilfe mit der/dem Tierhalter:in erfolgt erst durch fristgerechte Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antrages mit Unterschrift zusammen mit der Tierarzt-/Tierärztinnenrechnung und einem Zahlungsnachweis.
Tierhalter:innen mit betroffenen Tierarten sind zur Nutzung dieser Aktion eingeladen. Die BTV-Impfung ist freiwillig, wird aus veterinärfachlicher Sicht für Rinder und Schafe aber dringend empfohlen.