EU-Entwaldungsverordnung verschoben
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat heute angekündigt, die geplante Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR) um zwölf Monate zu verschieben. Ursprünglich hätte die Verordnung ab 30. Dezember 2024 in Kraft treten sollen. Österreichs Vertreter in Brüssel, allen voran Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, hatten sich im Vorfeld für eine Verschiebung und inhaltliche Überarbeitung der Verordnung ausgesprochen. Totschnig hat bereits im März 2024 als erster EU-Agrarminister einen Anwendungsstopp gefordert, 21 weitere Agrarminister folgten seiner Initiative.
LK Burgenland Präsident Nikolaus Berlakovich hat die Verschiebung sowohl in Östereich als auch in der COPA (EU-Bauernverband) mehrmals gefordert und sieht es als notwendigen Schritt: „Es ist uns mit vereinten Kräften gelungen, eine Bürokratielawine für unsere bäuerlichen Familienbetriebe vorläufig abzuwenden. Diese Verordnung in ihrer geplanten Form hätte einen nicht stemmbaren bürokratischen Aufwand bedeutet und die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln in vielen Bereichen unmöglich gemacht.“
Die EU-Entwaldungsverordnung hat als Ziel, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu
reduzieren. Landwirtschaftliche Rohstoffe wie etwa Palmöl, Kaffee und Kakao, aber auch Holz, Soja und Rinder und daraus produzierte Erzeugnisse (im Fall der Rinder das Fleisch) dürfen in der EU nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf sogenannten entwaldungsfreien Flächen erzeugt wurden.
„In der Praxis würde das so aussehen: für jedes Stück Holz, jedes Rindfleisch und jedes Kilogramm Soja braucht es einen Nachweis, dass dieses entwaldungsfrei produziert worden ist. Bei Soja müsste dann jede Anbaufläche mit Geolokalisierung dargestellt werden und nachgewiesen werden, dass diese entwaldungsfrei ist. Dieser bürokratische Aufwand für die Bäuerinnen und Bauern ist unzumutbar und muss abgewendet werden“, so Berlakovich.
Die EU-Entwaldungsverordnung hat als Ziel, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu
reduzieren. Landwirtschaftliche Rohstoffe wie etwa Palmöl, Kaffee und Kakao, aber auch Holz, Soja und Rinder und daraus produzierte Erzeugnisse (im Fall der Rinder das Fleisch) dürfen in der EU nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf sogenannten entwaldungsfreien Flächen erzeugt wurden.
„In der Praxis würde das so aussehen: für jedes Stück Holz, jedes Rindfleisch und jedes Kilogramm Soja braucht es einen Nachweis, dass dieses entwaldungsfrei produziert worden ist. Bei Soja müsste dann jede Anbaufläche mit Geolokalisierung dargestellt werden und nachgewiesen werden, dass diese entwaldungsfrei ist. Dieser bürokratische Aufwand für die Bäuerinnen und Bauern ist unzumutbar und muss abgewendet werden“, so Berlakovich.
Jährlich 3.400 Hektar mehr Wald in Österreich
„Die Intention der Verordnung geht zwar in die richtige Richtung, nämlich die globale Abholzung zu reduzieren und den Regenwald zu schützen, aber die Umsetzung war unausgegoren und zum Teil realitätsfremd. Das hätte einen unvorstellbaren bürokratischen Aufwand für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Folge gehabt. Ebenso wurden die unterschiedlichen Voraussetzungen der Länder nicht berücksichtigt. Denn in Österreich gibt es kein Entwaldungsrisiko. Im Gegenteil: Die Hälfte der Staatsfläche ist Wald. Durch Projekte zum klimafitten Wald werden es sogar Jahr für Jahr um 3.400 Hektar Wald mehr. Deshalb würde uns diese Verordnung besonders hart treffen“, betont Berlakovich, der vor Kurzem zum 1. Vizepräsidenten des EU-Bauernverbandes COPA gewählt wurde. Weiters: „Jetzt gilt es diese gewonnene Zeit zu nutzen, um die Verordnung zu überarbeiten und an die Realität anzupassen.“