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Entschädigung für Frostschäden im Obstbau im März und April 2024

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16.09.2024 | von Michaela Tesch-Wessely

Einmalige finanzielle Unterstützung der EU für betroffene Betriebe

Frostschäden im Obstbau.jpg © Archiv
Der österreichische Obstbau wurde im Frühjahr 2024 schwer von Frostschäden getroffen, die in zahlreichen Betrieben zu einem vollständigen Ernteausfall führten. Diese prekäre Situation wurde durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft auch auf europäischer Ebene vorgebracht, woraufhin die EU-Kommission eine einmalige finanzielle Unterstützung für die betroffenen Betriebe in Österreich, Polen und Tschechien bewilligte.
 
Die Entschädigung bezieht sich auf folgende Kulturen: Apfel, Birne, Quitte, Marille, Kirsche, Pfirsich, Nektarine, Zwetschke/Pflaume, Weichsel sowie Strauchbeeren. Bei den Strauchbeeren wird zwischen Verarbeitungs- und Tafelproduktion unterschieden. Die genaue Höhe der Entschädigung pro Hektar steht noch nicht fest und hängt von der letztlich gemeldeten Schadensfläche ab.
 
Das Landwirtschaftsministerium hat in Zusammenarbeit mit der Hagelversicherung, dem ÖBOG und den Landwirtschaftskammern auf Basis der verfügbaren Daten eine Gebietskulisse für die Verteilung der Entschädigungen erstellt. Aufgrund der EU-Vorgaben wurde für jede Kultur eine separate Gebietskulisse entwickelt. Diese Gebietskulissen können auf der Website der AMA eingesehen werden: www.ama.at -> Formulare und Merkblätter -> Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024
 

Nächste Schritte für betroffene Betriebe:

  • Betriebe in „blauen Gemeinden“: Liegt Ihr Betrieb innerhalb der Gebietskulisse (siehe AMA) für die jeweilige Kultur, sind keine weiteren Schritte erforderlich. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt automatisch.
  • Betriebe außerhalb der Gebietskulisse: Wenn Ihr Betrieb Frostschäden erlitten hat und sich außerhalb der blau-markierten Gebiete befindet, ist eine Nachmeldung über das eAMA-Portal notwendig. Die Frist zur Antragstellung ist sehr kurz – bis zum 3. Oktober 2024. Der Anmeldeprozess ist einfach, es wird jedoch ein Gutachten zur Frostschädigung eines Obstbauexperten benötigt. Dieses Gutachten kann bis zum 15. Oktober 2024 nachgereicht werden, vorausgesetzt, der Antrag wurde fristgerecht bis zum 3. Oktober eingereicht. Die Gutachten können von Obstbauexperten der Landwirtschaftskammern oder anderen Fachleuten (siehe Merkblatt) ausgestellt werden.
  • Nachmeldung für einzelne Kulturen: Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Kulturen per einzelbetriebliche Nachmeldung anzumelden, wenn nicht alle Kulturen Ihres Betriebs in der Gebietskulisse liegen (z. B. ist die Gemeinde in der Gebietskulisse für „Marille“ blau markiert, jedoch nicht in der Gebietskulisse „Apfel“). In diesem Fall erfolgt das gleiche Verfahren wie für Betriebe, die komplett außerhalb der Gebietskulisse liegen.

Nachholung der Digitalisierung noch bis 3. Oktober

Sollten Sie sich außerhalb der blau-markierten Gebiete befinden und Frostschäden verzeichnen (Punkt 2. oder 3.), empfehlen wir Ihnen, umgehend Kontakt mit unserem Obstbaureferenten in der Landwirtschaftskammer aufzunehmen. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: AMA – Formulare und Merkblätter -> Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024 -> Merkblatt EU-Soforthilfe für Erzeuger im Sektor Obst 2024.
 
Betriebe, die bisher noch nicht digitalisiert sind, haben noch bis zum 3. Oktober Zeit, die Digitalisierung nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass hier einige Schritte notwendig sind und die Frist sehr knapp ist.
 
Uns ist bewusst, dass die angebotene Entschädigung die Frostschäden des heurigen Jahres bei weitem nicht vollständig ausgleichen kann. Eine reguläre Ernte wäre für alle Beteiligten die weitaus bessere Lösung gewesen. Dennoch hoffen wir, dass die Entschädigung zumindest eine kleine Unterstützung für die betroffenen Betriebe in dieser schwierigen Situation bietet. Ein besonderer Dank gilt dem Ministerium für die Bemühungen, diese Entschädigung auf EU-Ebene durchzusetzen.
 

Kontakt

  • Tibor Vertes
    Ing. Tibor Vertes
    Esterházystraße 15
    7000 Eisenstadt

    tibor.vertes@lk-bgld.at
    T 02682/702-655
    F 02682/702-690

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