Entlastung für bäuerliche Familien durch Stromkostenbremse
Der Nationalrat hat heute die Novelle des Stromkostenzuschuss-Gesetzes beschlossen, wodurch auch bäuerliche Haushalte mit der Stromkostenbremse unterstützt werden können. Viele Familien in der Land- und Forstwirtschaft beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Landwirtschaft“ lauten – sie wären von der Stromkostenbremse ausgeschlossen gewesen.
„Diese Haushalte wären von dieser finanziellen Unterstützung ausgeschlossen worden. Es ist gerecht, dass mit diesem Beschluss alle bäuerlichen Familienbetriebe mit der Stromkostenbremse entlasten werden können“, erklärt der Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland und Abgeordneter z. NR DI Nikolaus Berlakovich anlässlich des heutigen Beschlusses der Novelle des Stromkostenzuschuss-Gesetzes im Nationalrat.
„Diese Haushalte wären von dieser finanziellen Unterstützung ausgeschlossen worden. Es ist gerecht, dass mit diesem Beschluss alle bäuerlichen Familienbetriebe mit der Stromkostenbremse entlasten werden können“, erklärt der Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland und Abgeordneter z. NR DI Nikolaus Berlakovich anlässlich des heutigen Beschlusses der Novelle des Stromkostenzuschuss-Gesetzes im Nationalrat.
Um den aktuellen Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine Stromkostenbremse erarbeitet, die seit 1. Dezember 2022 wirksam ist und heimische Haushalte entlasten soll. Viele Familien, die in der Land- und Forstwirtschaft oder im gewerblichen Bereich tätig sind, beziehen jedoch sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Landwirtschaft“ oder „Gewerbe“ lauten.
Antragsstellung noch im Frühjahr 2023
Die Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden vom Landwirtschafts- und Arbeits- und Wirtschaftsministerium im Rahmen einer Verordnung erarbeitet. Dabei werden auch etwaige Doppelförderungen, wie etwa durch das Pauschalmodell oder den Energiekostenzuschuss ausgeschlossen. Anträge sollen noch im Frühjahr 2023 gestellt werden können und bis 31.05.2023 möglich sein. Auf den Stromrechnungen wirksam wird die Novelle mit 01.06.2023 für die Dauer von 19 Monate.