Bodenuntersuchungsaktion
In der ÖPUL 2023 Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker sind auf Ackerflächen Bodenuntersuchungen durchzuführen.
Bis spätestens 31. Dezember 2026 ist pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe zu ziehen.
Bis spätestens 31. Dezember 2026 ist pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe zu ziehen.
Service der Burgenländischen Landwirtschaftskammer:
- Verleih von Bodenbohrern
- Ausgabe Probensackerl
- Ausgabe analoge Auftragsbögen
- Unterstützung beim Ausfüllen der Auftragsbögen
- Probentransport ins Labor
Details zur Bodenuntersuchungsaktion entnehmen Sie bitte dem Download.